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Amtsgericht München, Klagerücknahme vom 11.02.2021
- 843 Cs 236 Js 109921/21 -
Geldstrafe wegen Beleidigung einer Polizistin nach illegaler Corona-Party
Strafbefehl nach Einspruchsrücknahme rechtskräftig
Das Amtsgericht München hat am 11.02.2021 einen Strafbefehl wegen Beleidigung von Polizisten gegen eine 22jährige Hotelfachschülerin aus München erlassen. Eine von ihr veranstaltete Hausparty musste von Polizisten aufgelöst werden, wobei es zu Beleidigungen dieser kam.
In der Hauptverhandlung nahm die 22jährige Hotelfachschülerin aus München den Einspruch gegen den gegen sie am 11.02.2021 von der zuständigen Strafrichterin erlassenen Strafbefehl über 20 Tagessätze zu je 15 Euro zurück, so dass nunmehr rechtskräftig festgestellt ist, dass sie am 14.11.2020 gegen 22.40 Uhr eine
Beleidigung einer Polizeibeamtin bei Räumung von illegaler Party
In der Hauptverhandlung konnte sie sich an die Äußerung "Scheißbullen" nicht erinnern. Mit "Fotze" habe sie nicht die
Eingeständnis der Coronaparty
Ein weiterer als Zeuge vernommener
Angeklagte nimmt Einspruch zurück
Der weitere über das Fenster geflohene Zeuge erklärte, "Ich bekam keine Beleidigung mit. Wir trafen uns zu sechst. Die Polizeibeamten kamen herein und nahmen unsere Personalien auf. Ich verletzte mich als ich mich verstecken wollte und aus dem erhöhten Erdgeschoss sprang. Es war nicht meine cleverste Aktion. Mein Kollege riss sich die Bänder und ich erlitt einen schmerzhaften Rippenbruch." Nachdem er auf seine Wahrheitspflicht hingewiesen worden war, fuhr er fort "Der Polizeibeamte lehnte es ab, mich wegen meiner Schmerzen in ein Krankenhaus zu fahren. Ich hörte weder Fotze noch Scheißbullen. Ich war stark verletzt und bekam nicht alles mit. Mit der Angeklagten bin ich befreundet, aber nicht in regelmäßigem Kontakt. Ich weiß nicht mehr, ob die Angeklagte ein Handy in der Hand hatte. Der Vorfall ist schon fünf Monate her." Die Angeklagte erklärte nunmehr: "Die Stimmung war natürlich ein bisschen angespannt, das stimmt. So jetzt wird's aber teuer, sagte die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.04.2021
Quelle: Amtsgericht München, ra-online (pm/aw)
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Dokument-Nr. 30130
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