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Amtsgericht Münster, Urteil vom 27.10.2020
- 4 C 3363/19 -
Kein Kündigungsrecht des Vermieters bei Zahlungsverzug wegen schwerer Depression
Freiberufliche Tätigkeit und Einschaltung des Jobcenters war krankheitsbedingt nicht möglich
Kann ein Wohnungsmieter wegen einer schweren Depression seine freiberufliche Tätigkeit nicht nachgehen und auch nicht Leistungen beim Jobcenter in Anspruch nehmen, rechtfertigt der dadurch bedingte Zahlungsverzug keine Kündigung des Mietverhältnisses. Dies hat das Amtsgericht Münster entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein freiberuflicher Journalist erkrankte im Juni 2019 an einer schweren depressiven Episode. Aufgrund dessen konnte er seinen Beruf nicht mehr nachgehen, weswegen er seine Miete für August, September und Oktober 2019 nicht zahlen konnte. Aufgrund der
Kein Recht zur Kündigung wegen Zahlungsverzugs
Das Amtsgericht Münster entschied gegen die Vermieterin. Die fristlose
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.04.2021
Quelle: Amtsgericht Münster, ra-online (zt/WuM 2021, 178/rb)
- Seit langem bekannte psychische Belastung einer Wohnungsmieterin entschuldigt keinen Zahlungsverzug
(Landgericht Berlin, Urteil vom 25.10.2019
[Aktenzeichen: 65 S 77/19]) - Unverschuldeter Mietrückstand bei schwerer psychischer Erkrankung des Wohnungsmieters
(Landgericht Kassel, Urteil vom 26.01.2017
[Aktenzeichen: 1 S 170/15])
Jahrgang: 2021, Seite: 178 WuM 2021, 178
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Dokument-Nr. 30102
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