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Amtsgericht Saarbrücken, Urteil vom 02.05.2013
- 36 C 306/12 (12) -
Beschädigungen der Badewanne durch vertragsgemäßen Gebrauch rechtfertigen kein Schadenersatzanspruch des Vermieters
Schraube von Duschabtrennung verursachte Beschädigung der Badewanne
Führt der vertragsgemäße Gebrauch einer Duschabtrennung zu einer Beschädigung der Badewanne, begründet dies kein Schadenersatzanspruch des Vermieters. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Saarbrücken hervor.
Im zugrunde liegenden Fall löste sich aufgrund der Benutzung eine Schraube der
Anspruch auf Schadenersatz bestand nicht
Das Amtsgericht Saarbrücken stellte fest, dass der Vermieterin kein Schadenersatzanspruch zustand. Denn die Beschädigung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.09.2013
Quelle: Amtsgericht Saarbrücken, ra-online (zt/WuM 2013, 505/rb)
- Austausch eines Teppichs aufgrund starken Rauchens begründet Schadenersatzpflicht des Mieters
(Amtsgericht Magdeburg, Urteil vom 19.04.2000
[Aktenzeichen: 17 C 3320/99]) - Mieter muss für Kratzer durch Hundekrallen im Parkett nicht aufkommen
(Amtsgericht Köpenick, Urteil vom 23.03.1999
[Aktenzeichen: 8 C 126/98])
Jahrgang: 2013, Seite: 505 WuM 2013, 505
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Dokument-Nr. 16696
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