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Amtsgericht Schöneberg, Urteil vom 25.09.2012
- 19 C 381/11 -
Mieterhöhungsverlangen: Mieter muss eigene Kosten für Badmodernisierung nachweisen
Andernfalls besteht Zustimmungspflicht zur Mieterhöhung
Behauptet ein Mieter, dass er auf eigene Kosten das Bad modernisiert hat, muss er dies auch beweisen können. Kann er dies nicht, ist der Vermieter berechtigt im Rahmen einer Mieterhöhung das Bad als wohnwerterhöhend zu berücksichtigen. Dies hat das Amtsgericht Schöneberg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand Streit darüber, ob der
Zustimmungspflicht der Mieter
Das Amtsgericht Schöneberg entschied zu Gunsten des Vermieters. Denn die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.10.2013
Quelle: Amtsgericht Schöneberg, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 15035
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