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Amtsgericht Steinfurt, Urteil vom 09.12.2015
- 21 C 1299/15 -
Verstoß gegen Wirtschaftlichkeitsgebot aufgrund von Betriebskosten in Höhe von 780 EUR für sechsmonatige Nutzung einer Satellitenanlage
Vermieter muss gemäß § 556 Abs. 3 BGB Gebot der Wirtschaftlichkeit beachten
Ein Vermieter muss bei der Umlage der Betriebskosten auf die Mieter gemäß § 556 Abs. 3 BGB das Gebot der Wirtschaftlichkeit beachten. Gegen dieses Gebot wird verstoßen, wenn ein Mieter für die sechsmonatige Nutzung einer Satellitenanlage 780 EUR zahlen soll. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Steinfurt hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall sollte der Mieter einer Wohnung für die sechsmonatige
Verstoß gegen Wirtschaftlichkeitsgebot
Das Amtsgericht Steinfurt entschied zu Gunsten des Mieters. Zwar habe der Vermieter entsprechend einer Regelung im Mietvertrag die Kosten für den Betrieb einer Gemeinschaftsantenne auf den Mieter umlegen können. Dabei müsse der Vermieter jedoch nach § 556 Abs. 3 BGB das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.08.2016
Quelle: Amtsgericht Steinfurt, ra-online (zt/WuM 2016, 520/rb)
Jahrgang: 2016, Seite: 520 WuM 2016, 520
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Dokument-Nr. 23040
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