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Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 15.01.2007
- 6 C 487/06 -
Keine fristlose Kündigung eines Fitnessvertrages aus gesundheitlichen Gründen bei nur unkonkreter Benennung des medizinischen Hinderungsgrundes im Attest
Vorliegen eines "wichtigen Grundes" bei fristloser Kündigung muss ausreichend dargelegt werden
Wer aus einem Fitnessvertrag vor Ablauf der Kündigungsfrist aussteigen will, der muss gute Gründe vorlegen, die dem Kündigenden das Festhalten am Vertrag unmöglich machen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg hervor.
Im vorliegenden Fall hatte eine Frau einen Vertrag mit einem
Festhalten am Vertrag bis zum Ablauf der Kündigungsfrist konnte der Beklagten zugemutet werden
Das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg stellte einen Anspruch des Klägers auf Zahlung des ausstehenden Betrags fest, da die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.05.2012
Quelle: ra-online, Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg (vt/st)
- Sofortige Kündigung des Fitnessvertrages nach Vorlage eines ärztlichen Attests möglich
(Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 18.04.1997
[Aktenzeichen: 32 C 3558/96-19]) - Gesundheitliche Einschränkungen rechtfertigen fristlose Kündigung des Fitness-Vertrages
(Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 05.07.1990
[Aktenzeichen: 13b C 96/90])
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Dokument-Nr. 11288
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