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Amtsgericht Wangen, Urteil vom 28.04.2023
- 1 C 309/22 -
Verschiebung der Bringzeiten um 15 Minuten durch Kita begründet kein außerordentliches Kündigungsrecht
Ohne ausdrückliche Vereinbarung darf Kita Bringzeiten regeln
Die Verschiebung der Bringzeiten um 15 Minuten durch eine Kita begründet kein außerordentliches Kündigungsrecht. Ohne eine ausdrückliche vertragliche Vereinbarung darf die Kita die Bringzeiten gemäß § 315 BGB nach billigem Ermessen selbst regeln. Dies hat das Amtsgericht Wangen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2022 änderte eine
Anspruch auf Zahlung des Kita-Beitrags
Das Amtsgericht Wangen entschied zu Gunsten der Klägerin. Ihr stehe ein Anspruch auf Zahlung des Kita-Beitrags für August 2022 zu. Die
Recht zur Bestimmung der Bringzeiten
Da es an einer ausdrücklichen vertraglichen Vereinbarung zu den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.06.2023
Quelle: Amtsgericht Wangen, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 33031
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