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Amtsgericht Charlottenburg, Urteil vom 16.12.1983
- 16 C 774/83 -
Mieter darf Zeitungszusteller Haustürschlüssel übergeben
Zeitungszustellung bis zur Wohnungstür gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache
Der Mieter einer Wohnung ist berechtigt einen Haustürschlüssel dem Zeitungszusteller zu übergeben. Denn die Zeitungszustellung bis zur Wohnungstür gehört zumindest in Berlin zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache. Dies hat das Amtsgericht Charlottenburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieter einer Wohnung beabsichtigten im Jahr 1983 einen
Schlüsselübergabe an Zeitungszusteller zulässig
Das Amtsgericht Charlottenburg entschied zu Gunsten der Mieter. Sie haben den
Verweis auf Zeitungskasten am Haus unzulässig
Die Vermieterin habe demgegenüber nicht auf den
Keine nennenswerte Erhöhung des Sicherheitsrisikos
Eine nennenswerte Erhöhung des Sicherheitsrisikos sei mit der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.08.2014
Quelle: Amtsgericht Charlottenburg, ra-online (zt/MieterMagazin 1984, Heft 3, Seite 17/rb)
- Verbot der Zeitungszustellung bis zur Wohnungstür unzulässig
(Amtsgericht München, Urteil vom 26.06.1986
[Aktenzeichen: 23 C 2479/86]) - Mieter darf vom Vermieter zusätzliche Haustürschlüssel für Postboten und Zeitungszusteller verlangen
(Amtsgericht Mainz, Urteil vom 03.07.2007
[Aktenzeichen: 80 C 96/07])
Jahrgang: 1984, Seite: 81 MM 1984, 81
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Dokument-Nr. 18611
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