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Amtsgericht Charlottenburg, Urteil vom 28.06.2013
- 213 C 497/12 -
Möglichkeit des Fernsehempfangs über rückkanalfähigen Breitbandkabelanschluss stellt Wohnwert erhöhendes Merkmal dar
Auf Möglichkeit der Internet- und Telefonnutzung ohne zusätzlichen Vertrag kommt es nicht an
Verfügt eine Wohnung über einen rückkanalfähigen Breitbandkabelanschluss und können darüber ohne weitere Kosten oder vertraglicher Bindung Fernsehprogramme empfangen werden, so stellt dies ein Wohnwert erhöhendes Merkmal dar. Nicht notwendig ist, dass über den Anschluss das Internet und das Telefon genutzt werden können, ohne ein zusätzlichen Vertrag mit einem Dritten abschließen zu müssen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Charlottenburg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2012 verlangte der Vermieter einer Wohnung von den Mietern die Zustimmung zu einer
Rückkanalfähiger Breitbandkabelanschluss stellt Wohnwert erhöhendes Merkmal dar
Das Amtsgericht Charlottenburg entschied zu Gunsten des Vermieters. Die Möglichkeit über den rückkanalfähigen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.11.2015
Quelle: Amtsgericht Charlottenburg, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 21835
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