Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht Berlin, Urteil vom 07.05.2015
- 18 S 63/14 -
Rückkanalfähiger Breitbandkabelanschluss nicht zwingend wohnwerterhöhendes Merkmal
Wohnwerterhöhung nur bei Möglichkeit des Telefonierens und Zugangs zum Internet ohne zusätzlichen Vertrag
Das Vorhandensein eines rückkanalfähigen Breitbandkabelanschlusses stellt nur dann ein wohnwerterhöhendes Merkmal im Sinne des Berliner Mietspiegels dar, wenn damit die Möglichkeit des Telefonierens und des Zugangs zum Internet besteht, ohne dass ein zusätzlicher Vertrag abgeschlossen werden muss. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall begehrte die Vermieterin einer Wohnung eine
Rückkanalfähiger Breitbandkabelanschluss stellt ohne Möglichkeit des Telefonierens und des Zugangs zum Internet kein wohnwerterhöhendes Merkmal dar
Das Landgericht Berlin entschied gegen die Vermieterin. Ein rückkanalfähiger
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.11.2015
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 2015, 1294/rb)
Jahrgang: 2015, Seite: 1294 GE 2015, 1294
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 21832
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil21832
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.