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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „wohnwerterhöhend“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Berlin-Köpenick, Urteil vom 29.04.2024
- 5 C 126/23 -
Vorhandensein von Bäumen, Sträuchern und Grünflächen spricht nicht zwingend für Vorliegen eines aufwändig gestalteten Wohnumfelds
Bepflanzung als parkähnliche Anlage kann Wohnwerterhöhung rechtfertigen
Allein das Vorhandensein von Bäumen, Sträuchern und Grünflächen spricht nicht für das Vorliegen eines aufwändig gestalteten Wohnumfelds. Um eine Wohnwerterhöhung zu rechtfertigen, müsste eine Bepflanzung als parkähnliche Anlage vorliegen. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Köpenick entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall begehrte eine Vermieterin in Berlin von einer ihrer Mieterinnen die Zustimmung zu einer Mieterhöhung. Sie verwies dazu unter anderem auf ein aufwändig gestaltetes Wohnumfeld. So war der Hof gepflastert. Zudem gab es ein paar Bäume, Sträucher und einige Grünflächen. Die Müllstandflächen waren vom Rest des Hofs optisch abgetrennt. Der Fahrradabstellplatz war teilweise überdacht. Da die Mieterin darin kein aufwändig gestaltetes Wohnumfeld sah, verweigerte sie diesbezüglich ihre Zustimmung zur Mieterhöhung. Die Vermieterin erhob daraufhin Klage.Das Amtsgericht Berlin-Köpenick entschied gegen die... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom 09.02.2023
- 27 C 137/22 -
"Aufwändig gestaltetes Wohnumfeld" trotz kleinen Innenhofs mit Mülltonnen und Fahrradabstellplätzen
Vorliegen einer harmonischen Gestaltung mit Sitzflächen und kleinem Sandkasten
Das wohnwerterhöhende Merkmal des aufwändig gestalteten Wohnumfelds liegt auch dann vor, wenn der Großteil der Fläche eines kleinen Innenhofs von Mülltonnen und Fahrradabstellplätzen eingenommen wird, zugleich aber eine harmonische Gestaltung mit überdurchschnittlichem Pflegezustand, Sitzflächen und kleinem Sandkasten vorliegt. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Mitte entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Parteien eines Mietvertrags über eine Wohnung in Berlin stritten sich seit dem Frühjahr 2022 vor dem Amtsgericht Berlin-Mitte über eine Mieterhöhung. Dabei ging es unter anderem um die Frage, ob das wohnwerterhöhende Merkmal des aufwändig gestalteten Wohnumfelds vorliegt. Die Mieter verneinten dies und verwiesen darauf, dass der Innenhof... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 22.09.2020
- 15 C 158/20 -
Unwirksames Mieterhöhungsverlangen bei Angabe der wohnwerterhöhenden Merkmale ohne Erläuterung
Formelle Unwirksamkeit des Mieterhöhungsverlangens
Gibt ein Vermieter in einem Mieterhöhungsverlangen wohnwerterhöhende Merkmale an, ohne diese zu erläutern, so ist das Mieterhöhungsverlangen formell unwirksam. Dies hat das Amtsgericht Berlin Tempelhof-Kreuzberg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall erhielten die Mieter einer Wohnung in Berlin im Juli 2019 ein Schreiben, in dem die Vermieterin die Erteilung der Zustimmung zu einer Mieterhöhung verlangte. In dem Schreiben wurde Bezug zum Berliner Mietspiegel genommen und die Merkmalgruppen 1, 3 und 4 als wohnwerterhöhend genannt. Es wurde aber nicht begründet, worauf sich diese Einordnung stützte.... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom 14.05.2020
- 25 C 5019/19 -
Berliner Mietspiegel 2019: Keine Wohnwerterhöhung bei Anschließmöglichkeit für Fahrräder mittels Bügelhalter für Vorderräder
Kein mit abschließbaren Fahrradabstellraum vergleichbarer Diebstahlschutz
Nach dem Berliner Mietspiegel 2019 gilt eine Anschließmöglichkeit für Fahrräder mittels eines Bügelhalters für Vorderräder nicht als wohnwerterhöhend. Darin liegt kein mit einem abschließbarem Fahrradabstellraum vergleichbarer Diebstahlschutz vor. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Mitte entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall verlangte einer Berliner Vermieterin im Jahr 2019 die Zustimmung zu einer höheren Miete. Sie begründete dies unter anderem mit dem Vorhandensein von Fahrradständern. Dabei handelte es sich um Bügelhalter für die Vorderräder.Das Amtsgericht Berlin-Mitte entschied, dass das Positivmerkmal "Fahrradabstellplätze mit Anschließmöglichkeit... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 13.03.2019
- 66 S 153/18 -
Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete: Keine Wohnwerterhöhung durch kostenpflichtigen Parkplatz
Kein "zur Verfügung stellen" im Sinne des Berliner Mietspiegels 2017
Im Rahmen einer Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete ist ein kostenpflichtiger Parkplatz nicht als wohnwerterhöhend anzusehen. Denn ein solcher Parkplatz erfüllt nicht das Merkmal "vom Vermieter zur Verfügung gestelltes Pkw-Parkplatzangebot" des Berliner Mietspiegels 2017. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Parteien eines Wohnraummietvertrags im Jahr 2018 vor dem Amtsgericht Berlin Tempelhof-Kreuzberg darüber, in welcher Höhe das Mieterhöhungsverlangen der Vermieterin begründet ist. Die Vermieterin bewertet etwa die Möglichkeit der Anmietung eines Pkw-Stellplatzes in der Tiefgarage des Anwesens als wohnwerterhöhend. Die Mieter sahen dies... Lesen Sie mehr
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Landgericht Berlin, Urteil vom 14.01.2019
- 64 S 92/18 -
Parkplatz in der Nähe gilt als wohnwerterhöhend trotz Kostenpflicht
Pkw-Stellplatz für Bildung der ortsüblichen Vergleichsmiete beachtlich
Das Merkmal "vom Vermieter zur Verfügung gestelltes Pkw-Parkplatzangebot in der Nähe" ist auch dann wohnwerterhöhend, wenn der Stellplatz kostenpflichtig ist. Er ist daher der Bildung der ortsüblichen Vergleichsmiete zu berücksichtigen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall begehrte eine Wohnungs-Vermieterin in Berlin eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Dabei war unter anderem strittig, ob das Vorhandensein des Pkw-Parkplatzangebots als wohnwerterhöhend zu berücksichtigen sei. Der Mieter verneinte dies, da er für den Stellplatz eine monatliche Miete von 69 EUR zahlen musste. Nachdem das Amtsgericht über... Lesen Sie mehr
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 12.11.2018
- 2-09 S 34/18 -
Anbringen eines größeren und zum Garten gelegenen Zweitbalkons an Eigentumswohnungen stellt Modernisierungsmaßnahme dar
Einstimmiger Beschluss über Baumaßnahme nicht erforderlich
Soll an den Wohnungen einer Wohneigentumsanlage Zweitbalkone angebracht werden, so stellt dies eine Modernisierungsmaßnahme gemäß § 22 Abs. 2 WEG dar, wenn die Zweitbalkone größer und zum Garten ausgerichtet sind. Der Beschluss über die Baumaßnahme benötigt in diesem Fall keine Einstimmigkeit. Dies hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde auf einer Wohnungseigentümerversammlung im Februar 2018 das Anbringen von Vorstellbalkonen an der Westseite und somit zum Garten des Wohnhauses mit einer qualifizierten Mehrheit beschlossen. Eine Wohnungseigentümerin war damit aber nicht einverstanden. Sie führte an, dass das Wohnhaus bereits über Balkone an der Ostseite verfüge. Weitere Balkone... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 16.10.2018
- 67 S 150/18 -
Kostenpflichtiger Parkplatz für Mieter stellt grundsätzlich wohnwerterhöhendes Merkmal im Sinne des Berliner Mietspiegels 2017 dar
Voraussetzung ist tatsächliche Nutzungsmöglichkeit durch den Mieter
Ein vom Vermieter bereitgestellter Parkplatz ist selbst dann grundsätzlich als wohnwerterhöhend im Sinne des Berliner Mietspiegels 2017 anzusehen, wenn er kostenpflichtig ist. Voraussetzung ist aber, dass eine tatsächliche Nutzungsmöglichkeit für den Mieter besteht. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall stritten die Parteien eines Mietvertrags einer Berliner Wohnung über eine Mieterhöhung. Der Vermieter wertete dabei unter anderem das Vorhandensein von Parkplätzen für die Mieter als wohnwerterhöhend im Sinne des Berliner Mietspiegels 2017. Dies sah eine Mieterin angesichts der Kostenpflicht der Parkplatznutzung aber anders. Für die Nutzung eines Parkplatzes... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 02.03.2017
- 67 S 375/16 -
Wandhängendes WC und Strukturheizkörper als Handtuchwärmer wohnwerterhöhend, keine Wohnwerterhöhung jedoch bei unterdimensioniertem Fahrradabstellraum
Keine Wohnwertminderung wegen innenliegendem Badfenster mit Sichtschutz sowie vom Bad ausgehende Geruchs- und Lärmbelästigung
Ein wandhängendes WC und ein Strukturheizkörper als Handtuchwärmer sind als wohnwerterhöhenden Merkmale zu werten. Ein abschließbarer Fahrradabstellraum führt nicht zu einer Wohnwerterhöhung, wenn er zu klein ist. Ein innenliegendes Badfenster sowie eine vom Bad ausgehende Geruchs- und Geräuschbelästigung stellen keine wohnwertmindernde Merkmale dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall sollte eine Wohnungsmieterin einer Mieterhöhung mit Wirkung zum 1. September 2015 zustimmen. Da die Mieterin die Berechnung der Vermieter für unzutreffend hielt, weigerte sie sich dem nachzukommen. So bemängelte sie, dass das Bad nicht überwiegend gefliest war. Zudem verfügte das Bad über ein in die Wohnung gerichtetes Fenster, weshalb die Mieterin eine... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 01.04.2016
- 63 S 259/15 -
Wohnwerterhöhung durch verschweißten und vollflächig verklebten Linoleumboden in Küche
Keine Berücksichtigung über Putz liegender Heizungsrohe im Rahmen des wohnwertmindernden Merkmals "Be- und Entwässerungsinstallation überwiegend auf Putz"
Ist der Linoleumboden in der Küche verschweißt und vollflächig verklebt, so ist er als wohnwerterhöhend im Sinne des Berliner Mietspiegels 2015 anzusehen. Dagegen sind über Putz liegende Heizungsrohe im Rahmen des wohnwertmindernden Merkmals "Be- und Entwässerungsinstallation überwiegend auf Putz" nicht zu berücksichtigen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall sollten die Mieter einer Wohnung ihre Zustimmung zu einer Mieterhöhung erklären. Diese weigerten sich aber mit der Begründung, dass der in der Küche ausgelegte Linoleumboden nicht als wohnwerterhöhend zu berücksichtigen sei. Zudem lag ihrer Meinung nach das wohnwertmindernde Merkmal "Be- und Entwässerungsinstallation überwiegend auf Putz" vor, da die Heizungsrohre... Lesen Sie mehr
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