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Amtsgericht Charlottenburg, Urteil vom 11.04.2005
- 236 C 282/04 -
Zur unberechtigten Nutzung von Stadtplänen im Internet
Gericht kürzt überhöhte "Straflizenzen" und Abmahnkosten
Ein Stadtplanverlag kann bei Urheberrechtsverletzungen im Internet durch die nicht lizenzierte Verwendung von Kartenausschnitten Schadenersatz in Höhe von 200,- EUR für eine DIN A 4 Kartenkachel und 100,- EUR für eine DIN A 5 Kartenkachel verlangen. Im Internet bereitgestellte Lizenzverträge finden keine Anwendung für die Berechnung des Schadenersatzes. Dies geht aus einem Urteil des AG Berlin-Charlottenburg hervor.
Die Klägerin vertreibt im Internet unter verschiedenen Adressen Nutzungsrechte an Kartenmaterial. Das Kartenmaterial umfasst sowohl
Fast 3.000,- EUR Lizenzgebühren für zwei Kartenausschnitte
Die Beklagte stellte zwei Ausschnitte in einer Kachelgröße DIN A 5 und DIN A 4 ohne Lizenz auf ihre Website. Die Klägerin verlangte für die größere Karte 1620,- EUR und für die kleinere Karte 1.220,- EUR
Das Gericht wies die Klage überwiegend ab. Es sprach der Klägerin 300,- EUR (200,- EUR für die große und 100,- EUR für die kleine Karte) Schadensersatz aus Urheberrechtsverletzung (§ 97 Abs. 1 UrhG) und 100,- EUR
Nur erforderliche Aufwendungen müssen ersetzt werden
Die Kosten für die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.11.2005
Quelle: ra-online
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Dokument-Nr. 1145
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