wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Esslingen, Urteil vom 27.09.2017
1 C 783/17 WEG -

Geringfügige Terrassen­erweiterung bedarf keiner Zustimmung aller Wohnungseigentümer

Erweiterung einer 2 m tiefen Terrasse um 60 cm ist geringfügig

Eine geringfügige Terrassen­erweiterung stellt keine bauliche Veränderung im Sinne von § 22 Abs. 1 des Wohn­eigentums­gesetzes (WEG) dar, so dass sie nicht der Zustimmung aller Wohnungseigentümer bedarf. Wird eine 2 m tiefe Terrasse um 60 cm erweitert, liegt eine Geringfügigkeit vor. Eine nachteilige Beeinträchtigung im Sinne von § 14 WEG liegt dann nicht vor. Dies hat das Amtsgericht Esslingen entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Eigentümer einer Erdgeschosswohnung wollten ihre 2 m tiefe Terrasse durch eine zusätzliche Plattenreihe um 60 cm erweitern. Sie führten zur Begründung an, dass die bisherige Terrassengröße nicht ausreiche, um einen Tisch mit Stühlen aufzustellen. Zwei weitere Wohnungseigentümer hielten die Terrassenerweiterung für unzulässig und verweigerten daher anlässlich einer Eigentümerversammlung im Mai 2017 ihre Zustimmung zur Vergrößerung der Terrasse. Die Eigentümer der Erdgeschosswohnung fanden sich damit nicht ab und erhoben Klage.

Zustimmung aller Wohnungseigentümer zur Terrassenerweiterung nicht erforderlich

Das Amtsgericht Esslingen entschied zu Gunsten der Kläger. Ihnen habe die Genehmigung zur Erweiterung der Terrasse nicht versagt werden dürfen. Zwar stelle eine solche Maßnahme grundsätzlich eine bauliche Veränderung dar, die gemäß § 22 Abs. 1 WEG der Zustimmung aller übrigen Wohnungseigentümer bedarf. Dies gelte aber dann nicht, wenn die Rechte der anderen Wohnungseigentümer durch die Veränderung nicht über das in § 14 WEG bestimmte Maß hinaus beeinträchtigt werden. Dies sei hier der Fall gewesen.

Keine nachteilige Veränderung durch geringfügige Terrassenerweiterung

Die beabsichtigte Terrassenerweiterung sei so geringfügig, so das Amtsgericht, dass sie keine bauliche Maßnahme darstelle, die den optischen Gesamteindruck des Gebäudes für andere nachteilig verändere. Auch sei eine intensivere Nutzung der Terrasse als bisher nicht ersichtlich.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.01.2018
Quelle: Amtsgericht Esslingen, ra-online (zt/WuM 2017, 734/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Wohneigentumsrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2017, Seite: 734
WuM 2017, 734

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 25436 Dokument-Nr. 25436

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil25436

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?