wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern4/0/5(2)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Flensburg, Urteil vom 08.04.2016
69 C 41/15 -

Mieter eines Grundstücks dürfen im Garten Kinder-Spielhaus aufstellen

Vorliegen eines vertragsgemäßen Gebrauchs

Der Mieter eines Grundstücks ist berechtigt, im Garten ein Kinder-Spielhaus aufzustellen. Darin liegt kein vertragswidriger Gebrauch. Dem Vermieter steht somit kein Anspruch auf Beseitigung zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Flensburg hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall errichtete die Mieterin eines Grundstücks im Garten für ihren Sohn ein Spielhaus. Die Vermieterin war damit hingegen nicht einverstanden und erhob Klage auf Beseitigung des Spielhauses.

Kein Anspruch auf Beseitigung des Spielhauses

Das Amtsgericht Flensburg entschied gegen die Vermieterin. Ihr habe kein Anspruch auf Beseitigung des Spielhauses gemäß § 541 BGB zugestanden, da in der Errichtung des Hauses im Garten kein vertragswidriger Gebrauch der Mietsache gelegen habe. Eine solche Maßnahme sei nach dem Mietvertrag nicht verboten gewesen. Im Übrigen habe das Spielhaus keine unzulässige bauliche Veränderung des Gartens dargestellt und habe auch nicht die Grenzen des objektiv Erträglichen überschritten. Vielmehr habe es sich um eine bloße zeitweise Umgestaltung des Gartens gehandelt, die folgenlos wieder habe beseitigt werden können.

Pflicht zum Entfernen des Spielhauses nach Mietende

Die Mieterin sei aber verpflichtet, nach Mietende das Spielhaus zu entfernen und den ursprünglichen Zustand des Gartens wieder herzustellen, so das Amtsgericht.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.08.2016
Quelle: Amtsgericht Flensburg, ra-online (zt/WuM 2016, 486/rb)

Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:

Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2016, Seite: 486
WuM 2016, 486

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 23072 Dokument-Nr. 23072

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil23072

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 4 (max. 5)  -  2 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?