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Amtsgericht Flensburg, Urteil vom 08.04.2016
- 69 C 41/15 -
Mieter eines Grundstücks dürfen im Garten Kinder-Spielhaus aufstellen
Vorliegen eines vertragsgemäßen Gebrauchs
Der Mieter eines Grundstücks ist berechtigt, im Garten ein Kinder-Spielhaus aufzustellen. Darin liegt kein vertragswidriger Gebrauch. Dem Vermieter steht somit kein Anspruch auf Beseitigung zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Flensburg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall errichtete die Mieterin eines Grundstücks im
Kein Anspruch auf Beseitigung des Spielhauses
Das Amtsgericht Flensburg entschied gegen die Vermieterin. Ihr habe kein Anspruch auf
Pflicht zum Entfernen des Spielhauses nach Mietende
Die Mieterin sei aber verpflichtet, nach Mietende das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.08.2016
Quelle: Amtsgericht Flensburg, ra-online (zt/WuM 2016, 486/rb)
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Jahrgang: 2016, Seite: 486 WuM 2016, 486
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Dokument-Nr. 23072
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