wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Halle (Saale), Urteil vom 14.03.2014
99 C 2552/13 -

Mieter müssen Installation eines Rauchwarnmelders im Wohnzimmer dulden

Vorliegen einer duldungspflichtigen Modernisierungs­maßnahme aufgrund Verbesserung der Sicherheit

Der Mieter einer Wohnung hat den Einbau eines Rauchwarnmelders im Wohnzimmer zu dulden. Denn angesichts dessen, dass dadurch die Sicherheit erhöht wird, handelt es sich um eine duldungspflichtige Modernisierungs­maßnahme nach § 555 d Abs. 1 BGB. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Halle (Saale) hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Vermieterin beabsichtigte, in einer ihrer vermieteten Wohnungen einen Rauchwarnmelder anzubringen. Der betroffene Raum wurde zur damaligen Zeit als Wohnzimmer genutzt. Die Vermieterin verwies dabei auf die in § 47 Abs. 4 der Landesbauordnung Sachsen-Anhalt geregelte Pflicht, wonach unter anderem als Schlaf- und Kinderzimmer nutzbare Räume mit Rauchwarnmeldern auszustatten sind. Die Mieter der Wohnung wollten den Einbau des Geräts aber nicht hinnehmen. Sie führten an, im Wohnzimmer zu rauchen und dass der Rauchwarnmelder zu einer Einschränkung ihrer Raucherleidenschaft führen würde. Zudem merkten sie an, dass das Wohnzimmer nicht zu Schlafzwecken gebraucht werde und daher ein Rauchwarnmelder überflüssig sei. Der Fall kam schließlich vor Gericht.

Anspruch auf Duldung des Einbaus eines Rauchwarnmelders bestand

Das Amtsgericht Halle (Saale) entschied zu Gunsten der Vermieterin. Ihr habe nach § 555 d Abs. 1 BGB ein Anspruch auf Duldung der Installation des Rauchwarnmelders im Wohnzimmer der Mieter zugestanden. Denn dabei habe es sich um eine Modernisierungsmaßnahme gehandelt, die zu einer Verbesserung der Sicherheit der Mietsache führen sollte. Es sei zudem zu beachten gewesen, dass ein Großteil der Wohnungsbrände im Wohnzimmer entstehe. Dass der Raum im vorliegenden Fall nicht als Schlaf- sondern als Wohnzimmer genutzt wurde, sei darüber hinaus unerheblich gewesen. Denn es sei allein auf die Frage angekommen, ob es sich um einen als Schlafzimmer nutzbaren Raum handelte. Dies sei hier der Fall gewesen.

Duldungspflicht trotz Rauchens im Wohnzimmer

Soweit die Mieter anführten, ihrer Raucherleidenschaft im Wohnzimmer nachzugehen, führte dies nach Auffassung des Amtsgerichts nicht dazu, dass der Einbau des Rauchwarnmelders eine unzumutbare Härte im Sinne des § 555 d Abs. 2 BGB für die Mieter darstellte. Denn insofern hätten die Mieter vortragen müssen, wie viele Personen über welchen Zeitraum wie viele Zigaretten in dem Wohnzimmer rauchten.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.07.2015
Quelle: Amtsgericht Halle (Saale), ra-online (vt/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 21269 Dokument-Nr. 21269

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil21269

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?