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Amtsgericht Halle (Saale), Urteil vom 14.03.2014
- 99 C 2552/13 -
Mieter müssen Installation eines Rauchwarnmelders im Wohnzimmer dulden
Vorliegen einer duldungspflichtigen Modernisierungsmaßnahme aufgrund Verbesserung der Sicherheit
Der Mieter einer Wohnung hat den Einbau eines Rauchwarnmelders im Wohnzimmer zu dulden. Denn angesichts dessen, dass dadurch die Sicherheit erhöht wird, handelt es sich um eine duldungspflichtige Modernisierungsmaßnahme nach § 555 d Abs. 1 BGB. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Halle (Saale) hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Vermieterin beabsichtigte, in einer ihrer vermieteten Wohnungen einen
Anspruch auf Duldung des Einbaus eines Rauchwarnmelders bestand
Das Amtsgericht Halle (Saale) entschied zu Gunsten der Vermieterin. Ihr habe nach § 555 d Abs. 1 BGB ein Anspruch auf
Duldungspflicht trotz Rauchens im Wohnzimmer
Soweit die Mieter anführten, ihrer Raucherleidenschaft im
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.07.2015
Quelle: Amtsgericht Halle (Saale), ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 21269
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