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Amtsgericht Mitte, Urteil vom 15.01.2015
- 21 C 43/14 -
Mieterhöhungsverlangen: Kleinere Putzschäden, Graffiti und Abnutzungen im und am Gebäude sind nicht als Wohnwert mindernd zu berücksichtigen
Kein Vorliegen eines schlechten Instandhaltungszustands
Im Rahmen eines Mieterhöhungsverlangens mindern kleinere Putzschäden, Graffiti und Abnutzungen im und am Gebäude nicht den Wohnwert. Denn insofern liegt kein schlechter Instandhaltungszustand vor. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Mitte hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall verlangte der Vermieter von seinen Mietern die
Kleinere Putzschäden, Graffiti und Abnutzungen im und am Gebäude sind nicht als Wohnwert mindernd zu berücksichtigen
Das Amtsgericht Mitte entschied zu Gunsten des Vermieters. Diesem habe ein Anspruch auf
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.03.2015
Quelle: Amtsgericht Mitte, ra-online (zt/GE 2015, 259/rb)
Jahrgang: 2015, Seite: 259 GE 2015, 259
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Dokument-Nr. 20724
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