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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Abnutzungserscheinung“ veröffentlicht wurden

Landgericht Berlin, Urteil vom 27.07.2021
- 65 S 264/20 -

Kaum wahrnehmbare Schattierungen an den Wänden führen nicht zur Erforderlichkeit von Schönheits­reparaturen

Geringfügige Abnutzungen begründen keine Renovierungspflicht

Kaum wahrnehmbare Schattierungen an den Wänden führen nicht zur Erforderlichkeit von Schönheits­reparaturen. Denn nicht jede geringfügigen Abnutzung begründet eine Renovierungspflicht. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall klagte eine Vermieterin gegen eine ehemalige Wohnungsmieterin im Jahr 2020 vor dem Amtsgericht Berlin-Neukölln auf Zahlung von Schadensersatz. Die Vermieterin gab an, die Wohnung professional habe streichen lassen müssen, da die Mieterin ihrer Renovierungspflicht nicht nachgekommen sei. Es ging dabei unter anderem um Schattierungen an den Wänden, die durch das Aufstellen der Möbel im Laufe der Mietzeit entstanden waren. Das Amtsgericht wies die Klage der Vermieterin ab. Dagegen richtete sich die Berufung der Vermieterin.Das Landgericht Berlin bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Der Vermieterin... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Mitte, Urteil vom 15.01.2015
- 21 C 43/14 -

Miet­erhöhungs­verlangen: Kleinere Putzschäden, Graffiti und Abnutzungen im und am Gebäude sind nicht als Wohnwert mindernd zu berücksichtigen

Kein Vorliegen eines schlechten Instand­haltungs­zustands

Im Rahmen eines Miet­erhöhungs­verlangens mindern kleinere Putzschäden, Graffiti und Abnutzungen im und am Gebäude nicht den Wohnwert. Denn insofern liegt kein schlechter Instand­haltungs­zustand vor. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Mitte hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall verlangte der Vermieter von seinen Mietern die Zustimmung zu einer Mieterhöhung. Dieser kamen die Mieter nur teilweise nach. Sie bemängelten einen schlechten Instandhaltungszustand des Gebäudes. So lagen Putzschäden, Graffiti und Abnutzungen im und am Gebäude vor. Der Vermieter ließ dies nicht gelten und erhob daher Klage.... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Wennigsen, Urteil vom 13.11.1986
- 9 C 394/86 -

10 Jahre alte Teppichböden müssen vom Mieter nicht erneuert werden

Lebensdauer von Teppichböden durchschnittlicher Qualität beträgt 10 Jahre

Ist ein Teppichboden bereits über 10 Jahre alt, so muss der Mieter diesen nicht erneuern. Denn die Lebensdauer eines Teppichbodens durchschnittlicher Qualität beträgt 10 Jahre. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Wennigsen/Deister hervor.

In dem zu Grunde liegenden Fall verlangte der Mieter einer Wohnung nach dem Auszug die Rückzahlung der Mietsicherheit. Der Vermieter weigerte sich jedoch dies zu tun, da ihm seiner Meinung nach unter anderem ein Schadenersatzanspruch wegen der Beschädigung eines 10 Jahre alten Teppichbodens und ihm daher ein aufrechenbarer Gegenanspruch zugestanden habe. Der Mieter erhob daraufhin Klage.... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 22.01.2013
- VIII ZR 329/11 -

Zulässigkeit einer Hundehaltung in einer Wohnung bestimmt sich nach dem Mietvertrag

Frage der artgerechten Haltung spielt keine Rolle

Ob ein Hund in einer Wohnung gehalten werden darf, bestimmt sich nach dem Mietvertrag. Die Frage nach der artgerechten Haltung spielt keine Rolle. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Vermieter untersagte den Mietern einer Wohnung die Haltung eines Bearded Collies. Die Wohnung befand sich im dritten Stock eines Altbaus und war etwa 95 qm groß. Der Vermieter war der Meinung, die Wohnung sei für das Halten eines Hundes ungeeignet und schwierig. Zudem werde die Wohnung in erhöhtem Maße abgenutzt. Die Mieter weigerten... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Coesfeld, Urteil vom 11.02.2003
- 4 C 525/02 -

Abgenutzte Duschwanne stellt keinen Mietmangel dar

Mietern war bei Abschluss des Mietvertrages der altersbedingte Zustand der Mietsache bekannt

Die Kosten für die Beseitigung von altersbedingten Abnutzungen können Mieter nicht vom Vermieter ersetzt verlangen, da den Mieter keine Pflicht zur Modernisierung trifft. Ist der Zustand der Mietsache bei Vertragsabschluss bekannt und wird er von den Mietern akzeptiert, so gilt er als vertragsgemäß. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Coesfeld hervor.

Im vorliegenden Fall ging es um die Frage, ob eine abgenutzte Duschwanne einen Mietmangel darstellt. Die Mieter hatten einen Aufwendungsersatzanspruch gegen den Vermieter aufgrund ihrer abgenutzten Duschwanne geltend machen wollen.Nach Meinung des Amtsgerichts Coesfeld hatten die Mieter jedoch keinen Rechtsanspruch, da ein Mangel im Sinne des § 536 BGB nicht vorgelegen... Lesen Sie mehr

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Landgericht Berlin, Urteil vom 04.06.1984
- 61 S 204/83 -

Zugluft verursachende abgetretene Türschwelle unter der Balkontür stellt einen Mietmangel dar

Abgenutzte Türschwellen innerhalb der Wohnung begründen hingegen keinen Mietmangel

Die Kosten für eine Ausbesserung von Türschwellen innerhalb der Wohnung kann sich ein Mieter von seinem Vermieter nicht erstatten lassen, da diese keinen Mietmangel darstellen. Ausschlaggebend für einen Mietmangel ist, dass durch auftretende Zugluft der Gebrauch der Mietsache eingeschränkt wird. Dies kann jedoch nur dann der Fall sein, wenn die betreffende Tür ins Freie führt. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Berlin hervor.

Im vorliegenden Fall ging es um die Frage, ob abgetretene Türschwellen in der Wohnung einen Mietmangel darstellen und sich der Mieter die Kosten für die Reparaturen von insgesamt sechs Türschwellen in der von ihm gemieteten Wohnung vom Vermieter ersetzen lassen konnte.Das Landgericht Berlin urteilte, dass abgetretene Türschwellen nur dann einen Mangel der in § 537... Lesen Sie mehr