Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht Berlin, Urteil vom 05.08.2015
- 67 S 76/15 -
Mieterhöhung: Graffitis begründen kein wohnwertminderndes Merkmal
Kein überwiegend schlechtes Erscheinungsbild
Im Rahmen einer Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete stellen Graffiti im Treppenhaus kein wohnwertminderndes Merkmal dar. Ein überwiegend schlechtes Erscheinungsbild ist damit nicht verbunden. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall verlangte im Oktober 2013 der Vermieter einer Wohnung von seinen Mietern die
Anspruch auf Zustimmung zur Mieterhöhung bestand
Das Landgericht Berlin bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Berufung der Mieter zurück. Dem Vermieter habe gegenüber seinen Mietern ein Anspruch auf
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.01.2016
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 2015, 1599/rb)
Jahrgang: 2015, Seite: 1599 GE 2015, 1599
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 22094
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil22094
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.