wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt, Urteil vom 16.03.2012
12 C 3263/11 -

Bourdeaux statt Porto: Risiko einer falsch verstandenen Erklärung trägt der Erklärende

Erklärender ist an die Erklärung gebunden

Versteht ein Empfänger eine undeutlich gesprochene Erklärung falsch, so geht dies zu Lasten des Erklärenden. Dies hat das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall wollte die Beklagte einen Flug nach Porto bei der Klägerin buchen. Die Beklagte nannte den Zielort jedoch so undeutlich, dass die Klägerin Bourdeaux verstand. Sie wiederholte vor verbindlicher Einbuchung des Fluges in korrekter hochdeutscher Sprache zweimal die Flugroute, insbesondere den Zielort. Die Beklagte bestätigte daraufhin die Flugstrecke und die Buchung wurde verbindlich getätigt. Die Klägerin verlangte nunmehr Zahlung des Flugpreises nach Bourdeaux.

Wirksamer Vertrag mit Flugziel Bourdeaux

Das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt entschied, dass ein wirksamer Reisevermittlungsvertrag mit dem Flugziel Bourdeaux zustande kam. Dass die Klägerin das Reiseziel falsch verstanden hatte, ging zu Lasten der Beklagten. Versteht nämlich ein Empfänger eine undeutlich gesprochene Erklärung falsch, so geht dies grundsätzlich zu Lasten des Erklärenden. Dieser trägt das Risiko dafür, dass der Empfänger seine Worte auch erfassen kann. Dies galt hier umso mehr als von seiten der Klägerin mehrmals das Flugziel Bourdeaux genannt wurde.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.10.2012
Quelle: Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt, ra-online (vt/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Allgemeines Zivilrecht | Reiserecht | Vertragsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Erklärender | Erklärung | Erklärungsempfänger | falsch verstehen | undeutlich

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 14179 Dokument-Nr. 14179

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil14179

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?