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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Erklärungsempfänger“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 20.09.2018
- 14 C 188/18 -

Ver­pflichtungs­erklärung des Jobcenters zur Miet­schulden­über­nahme muss an Vermieter gerichtet sein

Zusendung der Erklärung an Wohnungsmieter unzureichend

Die Ver­pflichtungs­erklärung eines Jobcenters zur Übernahme der Mietschulden muss an den Vermieter gerichtet sein. Wird sie stattdessen lediglich an den Wohnungsmieter gesendet, liegt keine wirksame Ver­pflichtungs­erklärung im Sinne von § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB vor. Eine fristlose Kündigung gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB wegen Mietrückständen kann daher wirksam bleiben. Dies hat das Amtsgericht Berlin Tempelhof-Kreuzberg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2018 wurde einem Berliner Wohnungsmieter fristlos gekündigt, weil er für Februar 2016 und von Februar 2018 bis April 2018 einen Mietrückstand in Höhe von fast 3.000 EUR anhäufte. Zwar erklärte das Jobcenter im Mai 2018 gegenüber dem Mieter, die Mietschulden zu übernehmen. Die Vermieterin hielt dies aber für unbeachtlich und erhob Klage auf Räumung und Herausgabe der Wohnung.Das Amtsgericht Berlin Tempelhof-Kreuzberg entschied zu Gunsten der Vermieterin. Ihr stehe ein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung zu, da die fristlose Kündigung des Mietvertrags gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB wirksam sei.... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt, Urteil vom 16.03.2012
- 12 C 3263/11 -

Bourdeaux statt Porto: Risiko einer falsch verstandenen Erklärung trägt der Erklärende

Erklärender ist an die Erklärung gebunden

Versteht ein Empfänger eine undeutlich gesprochene Erklärung falsch, so geht dies zu Lasten des Erklärenden. Dies hat das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall wollte die Beklagte einen Flug nach Porto bei der Klägerin buchen. Die Beklagte nannte den Zielort jedoch so undeutlich, dass die Klägerin Bourdeaux verstand. Sie wiederholte vor verbindlicher Einbuchung des Fluges in korrekter hochdeutscher Sprache zweimal die Flugroute, insbesondere den Zielort. Die Beklagte bestätigte daraufhin die Flugstrecke und die Buchung... Lesen Sie mehr