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Amtsgericht Wolfratshausen, Urteil vom 30.07.2013
- 8 C 1056/12 -
Nichtrückgabe eines Hotelzimmerschlüssels: Voraussetzung eines Schadenersatzanspruchs ist tatsächlicher Austausch der Schließanlage
Hotelbetreiber zudem verpflichtet auf Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens bei Schlüsselverlust hinzuweisen
Gibt ein Hotelgast den Zimmerschlüssel nicht zurück, so liegt darin eine Verletzung der mietvertraglichen Rückgabepflicht. Ein Anspruch auf Schadenersatz wegen des Schlüsselverlustes setzt aber voraus, dass die Schließanlage auch tatsächlich ausgetauscht wird. Zudem ist der Hotelbetreiber verpflichtet auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens bei Schlüsselverlust hinzuweisen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Wolfratshausen hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall verlangte eine Hotelbetreiberin Schadenersatz nachdem ein Hotelgast nach seinem Auszug im Mai 2012 den
Anspruch auf Schadenersatz bestand nicht
Das Amtsgericht Wolfratshausen entschied gegen die Hotelbetreiberin. Ihr habe kein Anspruch auf Schadenersatz zugestanden. Zwar könne ein solcher grundsätzlich bestehen, wenn ein Hotelgast die mietvertragliche Pflicht zur
Hotelbetreiber trifft Schadensminderungs- und Warnpflicht
Darüber hinaus sei nach Ansicht des Amtsgerichts zu beachten gewesen, dass die Hotelbetreiberin eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.06.2014
Quelle: Amtsgericht Wolfratshausen, ra-online (zt/ZMR 2014, 47/rb)
- BGH zur Schadensersatzpflicht des Mieters bei Verlust eines zu einer Schließanlage gehörenden Wohnungsschlüssels
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 05.03.2014
[Aktenzeichen: VIII ZR 205/13]) - Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichtrückgabe eines Zentralschlüssels setzt tatsächlichen Austausch der Schließanlage voraus
(Amtsgericht Ludwigsburg, Urteil vom 13.04.2010
[Aktenzeichen: 8 C 3212/09])
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 2014, Seite: 409 NJW-RR 2014, 409 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2014, Seite: 32 NZM 2014, 32 | Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR)
Jahrgang: 2014, Seite: 47 ZMR 2014, 47
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Dokument-Nr. 18310
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