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Arbeitsgericht Berlin, Beschluss vom 30.06.2016
- 4 BV 12102/15 -
Arbeitsgericht Berlin zur Mitbestimmungsvereinbarung bei der Zalando SE
Keine gerichtliche Wirksamkeitsprüfung auf Antrag der Gewerkschaft ver.di
Der Antrag der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) auf Feststellung der Unwirksamkeit der Mitbestimmungsvereinbarung bei der Zalando SE wurde als unzulässig abgewiesen. Dies hat das Arbeitsgericht Berlin entschieden.
Im hier zugrunde liegenden Fall stellte die Zalando-SE, eine Gesellschaft europäischen Rechts (Societas Europaea – SE), bei ihrer Gründung aufgrund gesetzlicher Vorgaben eine Mitbestimmungsvereinbarung auf, in der die Zusammensetzung und die Rechte des SE-Betriebsrats geregelt sind. Die Mitbestimmungsvereinbarung wurde durch die an der Gründung beteiligten Gesellschaften und ein von den Arbeitnehmern gebildetes „Besonderes Verhandlungsgremium“ (BvG) getroffen. Dem BvG gehörten Vertreter der Gewerkschaft
ver.di: Mitbestimmungsvereinbarung wegen fehlender ver.di Vertreter unwirksam
Mit ihrem Antrag hat
Neuvereinbarung einer Mitbestimmungsvereinbarung stellt gesellschaftsrechtliche Handlungspflicht dar
Das Arbeitsgericht hat den Antrag für unzulässig gehalten, weil es
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.07.2016
Quelle: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg/ ra-online
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Dokument-Nr. 22852
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