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Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 28.11.2011
- 55 Ca 5022/11 -
Arbeitsgericht Berlin weist Klage auf Feststellung der Wirksamkeit der CGZP-Tarifverträge als unzulässig ab
Das Arbeitsgericht Berlin hat die Klage als unzulässig abgewiesen, weil das nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse nicht gegeben sei.
Der Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister e.V. (AMP) hatte mit der
Nachdem das Bundesarbeitsgericht durch Beschluss vom 14. Dezember 2010 - 1 ABR 19/10 - festgestellt hatte, dass die
Das Arbeitsgericht Berlin hat die Klage als unzulässig abgewiesen, weil das nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse nicht gegeben sei. Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.01.2012
Quelle: ra-online, Arbeitsgericht Berlin (pm/pt)
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Dokument-Nr. 12839
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