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Arbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 04.09.2013
- 8 Ca 7883/12 -
Arbeitgeber darf Mitarbeiterin das Mitbringen ihres Hundes ins Büro untersagen
Arbeitgeber muss Einschränkungen von Arbeitsabläufen durch Anwesenheit des Hundes nicht hinnehmen
Ein Arbeitgeber ist berechtigt, seiner Angestellten das Mitbringen ihres (dreibeinigen) Hundes ins Büro zu untersagen, wenn der Hund Arbeitsabläufe stört und sich Mitarbeiter durch das Tier bedroht fühlen. Dies geht aus einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Düsseldorf hervor.
Im zugrunde liegenden Streitfall wurde der Mitarbeiterin einer Werbeagentur von ihrem
Geschäftsführer und Mitarbeiter fühlen sich von dem Tier bedroht
Das Gericht sah es nach Vernehmung von Zeugen als erwiesen an, dass sich sowohl Mitarbeiter als auch einer der Geschäftsführer von dem
Angst der Mitarbeiter berechtigen Arbeitgeber im Rahmen seiner Führsorgepflicht der Arbeitgeberin das Mitbringen des Hundes zu versagen
Die Kollegen der Klägerin hätten sich an ihrem Arbeitsplatz darüber hinaus nicht mehr wohl gefühlt. Auch die diesen Arbeitnehmern gegenüber bestehende Fürsorgepflicht stelle einen Sachgrund dar, aufgrund dessen der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.09.2013
Quelle: Arbeitsgericht Düsseldorf/ra-online
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Dokument-Nr. 16708
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