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Arbeitsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 11.09.2013
- 9 Ca 1551/13, 9 Ca 1552/13, 9 Ca 1553/13, 9 Ca 1554/13 -
Libor/Euribor Skandal: Kündigungsschutzklagen von Mitarbeitern der Deutsche Bank AG erfolgreich
Arbeitsgericht Frankfurt am Main erklärt Kündigungen für unverhältnismäßig und unwirksam
Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hatte über vier Kündigungsschutzklagen von Mitarbeitern der Deutsche Bank AG zu entscheiden und gab den Klagen gegen die Kündigungen in allen Fällen statt. Die Deutsche Bank AG hatte die Kündigungen im Februar 2013 im Zusammenhang mit dem so genannten Libor/Euribor Skandal ausgesprochen. Das Arbeitsgericht erklärte die außerordentlichen Kündigungen ebenso für unwirksam wie die hilfsweise ausgesprochenen ordentlichen Kündigungen und verurteilte die Deutsche Bank AG zur Weiterbeschäftigung der Mitarbeiter und zur Nachzahlung der Gehälter.
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die gekündigten Mitarbeiter sind bei der
Keine Kontrollen zur strikten Trennung zwischen Ermittlern/Übermittlern des Referenzzinssatzes und Derivatehändlern durch Deutscher Bank erfolgt
Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hält die Kündigungen für unverhältnismäßig und daher unwirksam. Zwar kann grundsätzlich eine unzulässige Absprache zwischen Ermittlern/Übermittlern der Euribor/Libor Referenzzinssätze und Händlern einen wichtigen Kündigungsgrund für den Ausspruch einer außerordentlichen
Kündigung hätte vorheriger Abmahnung bedurft
Das Gericht geht in seiner Urteilsbegründung davon aus, dass die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.09.2013
Quelle: Arbeitsgericht Frankfurt am Main/ra-online
- Kündigung einer seit 26 Jahren beschäftigten Bankangestellten wegen Übersehens eines Fehlers des Arbeitskollegen unzulässig
(Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 07.02.2013
[Aktenzeichen: 9 Sa 1315/12]) - LAG Düsseldorf: Außerordentliche betriebsbedingte Kündigungen nach Kündigungsverzicht unwirksam
(Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 23.11.2011
[Aktenzeichen: 12 Sa 926/11, 12 Sa 928/11, 12 Sa 946/11, 12 Sa 982/11, 12 Sa 1079/11 und 12 Sa 1164/11])
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Dokument-Nr. 16754
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