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Arbeitsgericht Reutlingen, Urteil vom 11.05.2010
- 2 Ca 601/09 -
Fall "Essensmarke": Gericht hebt fristlose Kündigung wegen 80 Cent auf
Arbeitnehmer wollte nicht planmäßig das Vermögen des Arbeitgebers schädigen
Die Kündigung eines Einkäufers, der von seiner ehemaligen Firma Erima wegen eines falsch verwendeten 80-Cent-Essensbons fristlos entlassen wurde, ist von dem Arbeitsgericht Reutlingen aufgehoben worden. Der Mann habe nicht planmäßig mit der Absicht gehandelt, das Vermögen des Arbeitgebers zu schädigen, so dass trotz einer erheblichen Pflichtverletzung der Ausspruch einer Kündigung ohne vorherige Abmahnung unwirksam sei.
Der Arbeitgeber, ein Unternehmen der Textilindustrie, hat einem 35-jährigen Sachbearbeiter in der Abteilung Einkauf die außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung ausgesprochen, nachdem dieser das
Arbeitnehmer löste Essensmarke eines Kollegen für die Bezahlung des Mittagessens seiner Lebensgefährtin ein
Den Arbeitnehmern des Unternehmens werden monatlich jeweils 15 Essensmarken zur Verfügung gestellt, die zum Erhalt eines Essenszuschusses von je 0,80 EUR berechtigen. Die Essensmarken werden auf den Namen des jeweiligen Mitarbeiters ausgestellt und enthalten den Hinweis, dass pro Tag nur eine
Erheblicher Vertrags- und Vertrauensverstoß
Der Arbeitgeber sieht in der Vorgehensweise des Mitarbeiters einen erheblichen Vertrags- und Vertrauensverstoß begründet und hält die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für unzumutbar. Der
Gericht erklärt Kündigung für unwirksam
Die 2. Kammer des Arbeitsgerichts Reutlingen hat die deswegen vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung für unwirksam erklärt.
Arbeitnehmer hat nicht planmäßig mit vermögensschädigender Absicht gehandelt
Zwar habe der Kläger bewusst gegen das Verbot verstoßen, Essensmarken anderen Personen zu übertragen, um sich einen ihm nicht zustehenden Vermögensvorteil zu verschaffen. Er habe jedoch nicht planmäßig mit der Absicht gehandelt, das Vermögen des Arbeitgebers zu schädigen. Das Gericht sah daher trotz der erheblichen Pflichtverletzung des Klägers den Ausspruch einer Kündigung ohne vorherige Abmahnung als unwirksam an.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.05.2010
Quelle: ra-online, Arbeitsgericht Reutlingen
- Widerruflicher Vergleich im "Maultaschenfall"
(Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Vergleich vom 30.03.2010
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Dokument-Nr. 9633
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