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Arbeitsgericht Stuttgart, Beschluss vom 25.07.2013
- 22 BV 13/13 -
Arbeitsgericht Stuttgart löst Betriebsrat der Firma Kärcher wegen grober Pflichtverletzungen auf
Pflichten aus Betriebsverfassungsgesetz grob verletzt
Das Arbeitsgericht Stuttgart hat den Betriebsrat des (Haupt)Betriebs der Kärcher GmbH & Co KG wegen grober Pflichtverletzungen aufgrund nicht durchgeführter Betriebsversammlungen aufgelöst. Das Gericht folgte damit dem Antrag der IG Metall.
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die
Pflicht zum Zusammenwirken mit Gewerkschaft verletzt
Das Arbeitsgericht gab der
Missachtung von Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes kann Auflösung des Betriebsrates zufolge haben
Nach § 43 BetrVG hat der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.07.2013
Quelle: Arbeitsgericht Stuttgart/ra-online
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Dokument-Nr. 16349
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