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Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 17.03.2010
- 7 ABR 95/08 -
BAG zur politischen Betätigung eines Betriebsrats
Aufforderung zur Wahlbeteiligung stellt keine parteipolitische Betätigung dar
Das Bundesarbeitsgericht hat den Antrag eines Arbeitgebers, mit dem festgestellt werden sollte, dass der Betriebsrat nicht berechtigt sei, Mitarbeiter zur Teilnahme an politischen Wahlen oder Abstimmungen aufzufordern, als unbegründet abgelehnt. Eine Aufforderung zur Wahlbeteiligung stellt keine parteipolitische Betätigung dar.
Der
Betriebsrat können bestimmte politische Äußerungen nicht untersagt werden
Das Bundesarbeitsgericht hat deshalb die Anträge eines Arbeitgebers abgewiesen, die darauf gerichtet waren, dem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.03.2010
Quelle: ra-online, BAG
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Dokument-Nr. 9375
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