wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 17. September 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(3)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Arbeitsgericht Heilbronn, Urteil vom 18.01.2024
8 Ca 191/23 -

Suche nach "Digitale Natives" begründet Alters­diskriminierung

Begriff "Digitale Native" weist genrationsbezogene Konnotation auf

Wird in einer Stellenanzeige nach "Digitale Natives" gesucht, so liegt darin eine Alters­diskriminierung, was zu einem Ent­schädigungs­anspruch für ältere Bewerber gemäß § 15 Abs. 2 AGG führen kann. Der Begriff "Digitale Native" weist eine generationen­bezogene Konnotation auf. Dies hat das Arbeitsgericht Heilbronn entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2023 stellte ein international agierendes Handelsunternehmen im Bereich Sportartikel auf zahlreichen Internetplattformen Stellenanzeigen. Darin hieß es unter anderem: "Als Digitale Native fühlst Du Dich in der Welt der Social Media, der Datengetriebenen PR, des Bewegtbilds und allen gängigen Programmen für DTP, CMS, Gestaltung und redaktionelles Arbeiten zu Hause". Ein 51-jähriger Diplomwirtschaftsjurist bewarb sich erfolglos auf die Stelle. Nach seiner Ablehnung warf er dem Unternehmen eine Altersdiskriminierung vor und klagte auf Zahlung einer Entschädigung.

Anspruch auf Entschädigung wegen Altersdiskriminierung

Das Arbeitsgericht Heilbronn entschied zu Gunsten des Klägers. Ihm stehe nach § 15 Abs. 2 AGG ein Anspruch auf Entschädigung wegen einer Altersdiskriminierung zu. Als angemessen hielt das Gericht eine Entschädigung in Höhe von 1,5 auf der ausgeschriebenen Stelle erzielbaren Bruttomonatsverdienst.

Suche nach "Digitale Natives" begründet Altersdiskriminierung

Die Formulierung in der Stellenanzeige der Beklagten stelle nach Auffassung des Arbeitsgerichts ein Indiz für eine unmittelbare Benachteiligung wegen des Alters im Sinne von § 3 Abs. 1 AGG dar. Der Begriff "Digitale Native" weise im gängigen Sprachgebrauch eine generationsbezogene Konnotation auf. Mit ihrer Formulierung zeige die Beklagte, dass sie eben nicht nur eine Person mit sicheren Kenntnissen in diesen Kommunikationsfeldern suche, sondern jemanden, der diese Eigenschaften regelmäßig von Natur aus als "Eingeborener" mitbringe. Habe die Beklagte Bewerber aller Altersgruppen mit diesen Fähigkeiten ansprechen wollen, hätte sie die Umschreibung "Als Digitale Native" weglassen können. Denn der Begriff führe nicht zu einer Verdeutlichung der erforderlichen Kenntnisse, sondern zu einer Einengung des Bewerberkreises auf solche Personen, die die Eigenschaft bereits in die Wiege gelegt erhielten, wie sie mit diesen Medien aufgewachsen sind.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.08.2024
Quelle: Arbeitsgericht Heilbronn, ra-online (vt/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Arbeitsrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht Rechtsprechungsreport (NZA-RR)
Jahrgang: 2024, Seite: 235
NZA-RR 2024, 235

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 34266 Dokument-Nr. 34266

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil34266

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  3 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?