Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: AuA 1998, 66
Zeitschrift: Arbeit und Arbeitsrecht (AuA),
Jahrgang: 1998, Seite: 66
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
AuA 1998, 66:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom13.06.1996
- 2 AZR 736/95 -
BAG: Arbeitnehmerin nicht zur Mitteilung ihrer Schwangerschaft gegenüber Arbeitgeber verpflichtet
Eine Arbeitnehmerin ist nicht verpflichtet ihren Arbeitgeber über ihre Schwangerschaft zu informieren. Die Vorschrift des § 15 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) beinhaltet keine Offenbarungspflicht. Sie spricht vielmehr eine Empfehlung aus. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle AuA 1998, 66 wird teils auch als „AuA 98, 66“, „AuA 1998, S. 66“ oder „AuA 98, S. 66“ zitiert.