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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.06.1996
- 2 AZR 736/95 -
BAG: Arbeitnehmerin nicht zur Mitteilung ihrer Schwangerschaft gegenüber Arbeitgeber verpflichtet
§ 15 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes beinhaltet keine Offenbarungspflicht
Eine Arbeitnehmerin ist nicht verpflichtet ihren Arbeitgeber über ihre Schwangerschaft zu informieren. Die Vorschrift des § 15 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) beinhaltet keine Offenbarungspflicht. Sie spricht vielmehr eine Empfehlung aus. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine
Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht gaben Kündigungsschutzklage statt
Sowohl das Arbeitsgericht Stuttgart als auch das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg gaben der Kündigungsschutzklage statt. Dagegen richtete sich die Revision der Arbeitgeberin. Sie führte an, dass die
Bundesarbeitsgericht bejaht ebenfalls Unwirksamkeit der Kündigung
Das Bundesarbeitsgericht bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Revision der Arbeitgeberin zurück. Die
Unverschuldete Fristversäumnis trotz Kenntnis der Schwangerschaft
Die von der Arbeitgeberin vertretene Meinung, dass eine unverschuldete
Keine Pflicht zur Mitteilung der Schwangerschaft
Kein anderes Ergebnis rechtfertige § 5 Abs. 1 MuSchG (neu: § 15 Abs. 1 MuSchG), so das Bundesarbeitsgericht, wonach werdende Mütter dem Arbeitgeber ihre
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.01.2018
Quelle: Bundesarbeitsgericht, ra-online (vt/rb)
- Arbeitsgericht Stuttgart, Urteil vom 13.12.1994
[Aktenzeichen: 7 Ca 8098/94] - Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 06.09.1995
[Aktenzeichen: 2 Sa 18/95]
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 1996, Seite: 228 ARST 1996, 228 | Zeitschrift: Arbeit und Arbeitsrecht (AuA)
Jahrgang: 1998, Seite: 66 AuA 1998, 66 | Zeitschrift: Betriebs-Berater (BB)
Jahrgang: 1997, Seite: 50 BB 1997, 50 | Zeitschrift: Der Betrieb (DB)
Jahrgang: 1996, Seite: 2135 DB 1996, 2135 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 1996, Seite: 1265 MDR 1996, 1265 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 1997, Seite: 610 NJW 1997, 610 | Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht (NZA)
Jahrgang: 1996, Seite: 1154 NZA 1996, 1154
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Dokument-Nr. 25431
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