Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: BAGE 132, 72
Sammlung: Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (BAGE), Band: 132, Seite: 72
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
BAGE 132, 72:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom06.09.2012
- 2 AZR 372/11 -
Außerdienstliche Aktivitäten für die NPD und JN kann Kündigungsgrund sein
Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes müssen ein bestimmtes Maß an Verfassungstreue aufbringen. Auch Beschäftigte, die keiner "gesteigerten", beamtenähnlichen Loyalitätspflicht unterliegen, dürfen es nicht darauf anlegen, den Staat oder die Verfassung und deren Organe zu beseitigen, zu beschimpfen oder verächtlich zu machen. Entfaltet ein Arbeitnehmer - und sei es nur außerdienstlich - Aktivitäten dieser Art, kann dies ein Grund für eine Kündigung durch seinen Arbeitgeber auch kann sein, wenn das Verhalten nicht strafbar ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle BAGE 132, 72 wird teils auch als „BAGE 132, S. 72“ zitiert.