Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: BAGE 74, 325
Sammlung: Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (BAGE), Band: 74, Seite: 325
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
BAGE 74, 325:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom07.10.1993
- 2 AZR 226/93 -
BAG: Abmahnung vor fristloser Kündigung entbehrlich bei erkennbaren vertragswidrigem oder dem Arbeitsverhältnis gefährdendes Verhalten des Arbeitnehmers
Die fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers bedarf grundsätzlich einer vorherigen Abmahnung. Diese kann entbehrlich sein, wenn der Arbeitnehmer sein vertragswidriges oder dem Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdendes Verhalten erkennt. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle BAGE 74, 325 wird teils auch als „BAGE 74, S. 325“ zitiert.