Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: BAGE 77, 128
Sammlung: Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (BAGE), Band: 77, Seite: 128
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
BAGE 77, 128:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom23.06.1994
- 2 AZR 617/93 -
Kündigung während der Probezeit aufgrund Homosexualität des Arbeitnehmers unzulässig
Wird ein Arbeitnehmer in der Probezeit wegen seiner Homosexualität gekündigt, so stellt dies eine unzulässige Rechtsausübung des Arbeitgebers dar und ist daher unwirksam. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle BAGE 77, 128 wird teils auch als „BAGE 77, S. 128“ zitiert.