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Donnerstag, 21. November 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: BAGE 77, 128

Sammlung: Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (BAGE), Band: 77, Seite: 128

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
BAGE 77, 128:

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom23.06.1994
- 2 AZR 617/93 -

Kündigung während der Probezeit aufgrund Homosexualität des Arbeitnehmers unzulässig

Wird ein Arbeitnehmer in der Probezeit wegen seiner Homosexualität gekündigt, so stellt dies eine unzulässige Rechtsausübung des Arbeitgebers dar und ist daher unwirksam. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundes­arbeits­gerichts hervor. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle BAGE 77, 128 wird teils auch als „BAGE 77, S. 128“ zitiert.