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Donnerstag, 21. November 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: BAGE 79, 258

Sammlung: Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (BAGE), Band: 79, Seite: 258

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
BAGE 79, 258:

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom08.03.1995
- 5 AZR 848/93 -

BAG: Arbeitszeugnisse sind beim Arbeitgeber abzuholen

Ein Arbeitszeugnis ist grundsätzlich beim Arbeitgeber abzuholen. Denn die Zeugnisschuld ist eine Holschuld. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle BAGE 79, 258 wird teils auch als „BAGE 79, S. 258“ zitiert.