Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: BAGE 79, 258
Sammlung: Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (BAGE), Band: 79, Seite: 258
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
BAGE 79, 258:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom08.03.1995
- 5 AZR 848/93 -
BAG: Arbeitszeugnisse sind beim Arbeitgeber abzuholen
Ein Arbeitszeugnis ist grundsätzlich beim Arbeitgeber abzuholen. Denn die Zeugnisschuld ist eine Holschuld. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle BAGE 79, 258 wird teils auch als „BAGE 79, S. 258“ zitiert.