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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25.06.2020
- - 8 AZR 75/19 - -
Schwerbehinderte Bewerber sind auch bei rein interner Stellenausschreibung einzuladen
Kein Entschädigungsanspruch auf Grund nur einer Einladung zum Vorstellungsgespräch auf zwei gleiche Stellen
Geht dem öffentlichen Arbeitgeber die Bewerbung einer fachlich nicht offensichtlich ungeeigneten schwerbehinderten oder dieser gleichgestellten Person zu, muss er diese nach § 82 Satz 2 SGB IX in der bis zum 29. Dezember 2016 geltenden Fassung zu einem Vorstellungsgespräch einladen. Das gilt auch bei einer (ausschließlich) internen Stellenausschreibung.
Im zugrunde liegenden Fall, schrieb im März 2016 die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Beklagten intern zwei Stellen als Personalberater aus, wobei eine Stelle bei der
Streit um Entschädigung nach AGG
Der Kläger hat die Beklagte nach erfolgloser außergerichtlicher Geltendmachung gerichtlich u.a. auf Zahlung einer
Eine Einladung reicht aus
Die hiergegen gerichtete Revision der Beklagten hatte vor dem Bundesarbeitsgerichts Erfolg. Die Beklagte hat den Kläger nicht wegen seiner
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.06.2020
Quelle: Bundesarbeitsgericht, ra-online (pm/ku)
- Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg Urteil vom 01.11.2018 - 21 Sa 1643/19 -
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Dokument-Nr. 28891
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