Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 18.08.2009
- 1 ABR 47/08 -
BAG zu altersdiskriminierenden Stellenausschreibungen
Altersbeschränkungen in Stellenanzeigen nur bei ausreichender inhaltlicher Begründung zulässig
Die Begrenzung einer innerbetrieblichen Stellenausschreibung auf Arbeitnehmer im ersten Berufsjahr kann eine nach § 3 Abs. 2 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) unzulässige mittelbare Benachteiligung wegen des Alters sein. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Arbeitnehmer mit mehreren Berufsjahren weisen typischerweise gegenüber Arbeitnehmern im ersten Berufsjahr ein höheres Lebensalter auf. Eine Altersbeschränkung in einer Stellenanzeige kann gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitgeber mit ihr ein rechtmäßiges Ziel verfolgt und sie zur Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich ist. Sind die hierfür vom Arbeitgeber angeführten Gründe offensichtlich ungeeignet, verstößt er grob gegen seine Pflicht zur diskriminierungsfreien Stellenausschreibung nach § 11 AGG. Dagegen kann der Betriebsrat nach § 17 Abs. 2 AGG vorgehen.
Begrenztes Personalbudget als Begründung nicht ausreichend
Das Bundesarbeitsgericht hat daher dem Antrag eines Betriebsrats stattgegeben, der von dem Arbeitgeber verlangt hatte, in internen Stellenausschreibungen auf die Angabe des ersten Berufsjahres zu verzichten. Der Arbeitgeber hatte sich hierfür auf das von ihm vorgegebene Personalbudget berufen. Diese Begründung war offensichtlich ungeeignet, den Bewerberkreis von vornherein auf jüngere Beschäftigte zu begrenzen.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.08.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 81/09 des BAG vom 18.08.2009
- Amtsgericht Aachen, Urteil vom 06.03.2008
[Aktenzeichen: 9 TaBV 251/07]
Jahrgang: 2010, Seite: 454 MDR 2010, 454 | Zeitschrift: NJW-Spezial
Jahrgang: 2010, Seite: 84 NJW-Spezial 2010, 84 | Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht (NZA)
Jahrgang: 2010, Seite: 222 NZA 2010, 222 | Zeitschrift für Tarifrecht (ZTR)
Jahrgang: 2010, Seite: 208 ZTR 2010, 208
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 8321
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss8321
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.