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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.11.2015
- 1 AZR 938/13 -
BAG: Unzulässige Benachteiligung schwerbehinderter Arbeitnehmer durch Sozialplanabfindung
Sozialplan sieht für schwerbehinderte Arbeitnehmer pauschale Abfindung vor
Sieht ein Sozialplan vor, dass im Falle eines Arbeitsplatzverlustes schwerbehinderten Arbeitnehmern eine pauschale Abfindung zusteht, so verstößt der Sozialplan gegen § 75 Abs. 1 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG), wenn nicht schwerbehinderten Arbeitnehmern eine höhere, nach ihren individuellen Betriebs- und Sozialdaten zu ermittelnde Abfindung zusteht. Darin liegt eine unmittelbare Benachteiligung der schwerbehinderten Arbeitnehmer. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Wegen der Stilllegung der Betriebsabteilung verlor ein schwerbehinderter 62-jähriger Arbeitnehmer im März 2012 seinen Arbeitsplatz. Entsprechend einer Regelung eines Sozialplans erhielt der Arbeitnehmer für den
Anspruch auf höhere Abfindung
Das Bundesarbeitsgericht bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Revision der Beklagten zurück. Dem Kläger habe ein Anspruch auf eine
Verstoß gegen betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz
Der Kläger sei nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts durch die pauschale
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.12.2016
Quelle: Bundesarbeitsgericht, ra-online (vt/rb)
- Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 05.02.2013
[Aktenzeichen: 13 Ca 5641/12] - Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 19.11.2013
[Aktenzeichen: 12 Sa 692/13]
Jahrgang: 2016, Seite: 1085 BB 2016, 1085 | Zeitschrift: NJW-Spezial
Jahrgang: 2016, Seite: 277 NJW-Spezial 2016, 277 | Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht (NZA)
Jahrgang: 2016, Seite: 501 NZA 2016, 501 | Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (ZIP)
Jahrgang: 2016, Seite: 689 ZIP 2016, 689
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Dokument-Nr. 23600
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