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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 28.03.2017
- 2 AZR 551/16 -
Gerichtlich bestätigtes Entlassungsverlangen des Betriebsrats begründet dringendes betriebliches Erfordernis für ordentliche Kündigung
BAG zum Kündigungsschutz nach einem Entlassungsverlangen des Betriebsrats
Ist einem Arbeitgeber auf Antrag des Betriebsrats in einem Verfahren nach § 104 Satz 2 BetrVG rechtskräftig aufgegeben worden einen Arbeitnehmer zu entlassen, liegt für eine ordentliche Kündigung dieses Arbeitnehmers ein dringendes betriebliches Erfordernis i.S.d. § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG vor. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2015 verlangte der
Bundesarbeitsgericht bejaht Wirksamkeit der ordentlichen Kündigung
Das Bundesarbeitsgericht bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher beide Revisionen zurück. Die
Rechtskräftige Stattgabe des Entlassungsverlangens rechtfertigt betriebsbedingte Kündigung
Aufgrund der rechtskräftigen Stattgabe des Entlassungsverlangens des Betriebsrats im Verfahren des § 104 BetrVG stehe zwischen den Parteien fest, so das Bundesarbeitsgericht, dass die Arbeitgeberin betriebsverfassungsrechtlich verpflichtet gewesen sei, das Arbeitsverhältnis der Arbeitnehmerin unter Wahrung der Kündigungsfristen zu beenden. Dies begründe ein dringendes betriebliches Erfordernis im Sinne des § 1 Abs. 2 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG). Die Prüfung einer anderen Beschäftigungsmöglichkeit bedürfe es ebenso nicht, wie eine Sozialauswahl gemäß § 1 Abs. 3 KSchG.
Anhörung des Betriebsrats zur ordentlichen Kündigung nicht erforderlich
Die Anhörung des Betriebsrats zur ordentlichen Kündigung gemäß § 102 BetrVG sei nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts nicht erforderlich gewesen, da er selbst die Entlassung der Arbeitnehmerin gefordert habe. Das
Unwirksamkeit der fristlosen Kündigung
Nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts sei die
§ 104 BetrVG lautet:
Hat ein Arbeitnehmer durch gesetzwidriges Verhalten oder durch grobe Verletzung der in § 75 Abs. 1 enthaltenen Grundsätze, insbesondere durch rassistische oder fremdenfeindliche Betätigungen, den Betriebsfrieden wiederholt ernstlich gestört, so kann der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.03.2017
Quelle: Bundesarbeitsgericht, ra-online (vt/rb)
- Arbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 01.02.2016
[Aktenzeichen: 4 Ca 6451/15] - Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 13.06.2016
[Aktenzeichen: 9 Sa 233/16]
- Arbeitsgericht ersetzt Zustimmung zur außerordentlichen Verdachtskündigung eines Betriebsratsmitglieds
(Arbeitsgericht Hamburg, Beschluss vom 22.05.2013
[Aktenzeichen: 26 BV 31/12]) - Arbeitgeber darf nicht auf Dateien des Betriebsrats zugreifen
(Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 07.03.2012
[Aktenzeichen: 4 TaBV 87/11 und 4 TaBV 11/12])
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