Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 02.03.2017
- 2 AZR 698/15 -
BAG: Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten durch Lehrer aufgrund Anfassens des Gesäßes sowie Streicheln über den Rücken einer Schülerin
Berührungen können fristlose Kündigung des Lehrers nach sich ziehen
Nimmt ein Lehrer eine Grundschülerin in den Arm und fasst dabei ihr Gesäß an und streichelt er einer Grundschülerin über den Rücken, so verletzt er damit seine arbeitsvertraglichen Pflichten. Dies kann unabhängig davon, ob die Berührungen als sexuelle Belästigung zu werten sind, eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Dezember 2008 wurde ein
Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht wiesen Klage ab
Das Arbeitsgericht Wuppertal wies die Kündigungsschutzklage im September 2014 ab. Die dagegen eingelegte Berufung blieb vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf erfolglos. Das Landesarbeitsgericht nahm an, der Kläger sei aufgrund der elterlichen Beschwerden, der Strafanzeigen und den Anlastungen der Schülerinnen im Rahmen ihrer Vernehmungen im Strafverfahren zum Zeitpunkt der Kündigung dringend verdächtig gewesen, Schülerinnen sexuell belästigt zu haben. Gegen diese Entscheidung legte der Kläger Revision ein.
Bundesarbeitsgericht verneint rechtmäßige Verdachtskündigung
Das Bundesarbeitsgericht entschied zu Gunsten des Klägers und hob daher die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts auf. Mit der gewählten Begründung habe das Landesarbeitsgericht die
Mögliche zulässige Tatkündigung
Das Bundesarbeitsgericht wies den Rechtsstreit zur Nachholung der erforderlichen Prüfung an das Landesarbeitsgericht zurück. Dabei wies es daraufhin, dass eine
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.10.2017
Quelle: Bundesarbeitsgericht, ra-online (vt/rb)
- Arbeitsgericht Wuppertal, Urteil vom 17.09.2014
[Aktenzeichen: 2 Ca 1117/14] - , Urteil vom 27.08.2015
[Aktenzeichen: 3 Sa 140/15]
Jahrgang: 2017, Seite: 1051 NZA 2017, 1051
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 24974
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil24974
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.