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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 02.03.2017
- 2 AZR 698/15 -
BAG: Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten durch Lehrer aufgrund Anfassens des Gesäßes sowie Streicheln über den Rücken einer Schülerin
Berührungen können fristlose Kündigung des Lehrers nach sich ziehen
Nimmt ein Lehrer eine Grundschülerin in den Arm und fasst dabei ihr Gesäß an und streichelt er einer Grundschülerin über den Rücken, so verletzt er damit seine arbeitsvertraglichen Pflichten. Dies kann unabhängig davon, ob die Berührungen als sexuelle Belästigung zu werten sind, eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Dezember 2008 wurde ein Lehrer an einer Grundschule von mehreren Eltern mit dem Vorwurf konfrontiert mehrere Schülerinnen sexuell belästigt zu haben. Nachdem die Schulleitung umfassende Maßnahmen ergriff, um die Vorwürfe aufzuklären, standen zwei Vorfälle fest. So hatte der Lehrer eine Schülerin in den Arm genommen und dabei ihren Po angefasst. Zudem setzte er sich während eines Nachhilfeunterrichts neben einer Schülerin und begann ihren Schulterbereich und Rücken bis hinab zum Hosenbund oberhalb der Kleidung zu streicheln. Zwar rückte die Schülerin daraufhin mit ihrem Stuhl vom Lehrer ab, der Lehrer... Lesen Sie mehr
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