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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11.12.2018
- 3 AZR 400/17 -
Hinterbliebenenversorgung: Unmittelbare Benachteiligung wegen des Alters durch Altersabstandsklausel gerechtfertigt
Versorgungsregelung sieht nur maßvolle Reduzierung der Leistungen ab dem elften Jahr des Altersunterschieds und vollständigen Ausschluss erst bei einem Altersabstand von mehr als 30 Jahren vor
Sieht eine Versorgungsregelung vor, dass die Hinterbliebenenversorgung eines jüngeren hinterbliebenen Ehepartners für jedes volle über zehn Jahre hinausgehende Jahr des Altersunterschieds der Ehegatten um 5 % gekürzt wird, liegt darin keine gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßende Diskriminierung wegen des Alters. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls ist im Oktober 1945 geboren. Sie hat ihren im November 1930 geborenen und 2014 verstorbenen Ehemann im Jahr 1966 geheiratet. Dem verstorbenen Ehemann der Klägerin war von seinem Arbeitgeber u.a. eine
Arbeitgeber darf mit Hinterbliebenenversorgung verbundenes finanzielles Risiko begrenzen
Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass die durch diese Altersabstandsklausel bewirkte unmittelbare
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.12.2018
Quelle: Bundesarbeitsgericht/ra-online
- Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 24.02.2017
[Aktenzeichen: 7 Sa 444/16]
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Dokument-Nr. 26801
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