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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.02.2018
- 3 AZR 43/17 -
Betriebliche Hinterbliebenenversorgung mit Altersabstandsklausel verstößt nicht gegen Altersdiskriminierung
BAG erklärt Altersabstandsklausel für erforderlich und angemessen
Sieht eine Regelung in einer Versorgungsordnung vor, dass Ehegatten nur dann eine Hinterbliebenenversorgung erhalten, wenn sie nicht mehr als 15 Jahre jünger als der Versorgungsberechtigte sind, liegt darin keine gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßende Diskriminierung wegen des Alters. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls ist 1968 geboren. Sie heiratete ihren 1950 geborenen und 2011 verstorbenen Ehemann im Jahr 1995. Dem verstorbenen Ehemann der Klägerin war von seinem
Altersabstandsklausel führt zu keiner übermäßigen Beeinträchtigung versorgungsberechtigter Arbeitnehmer
Nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts ist die durch diese Altersabstandsklausel bewirkte unmittelbare Benachteiligung wegen des Alters gerechtfertigt. Der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.02.2018
Quelle: Bundesarbeitsgericht/ra-online
- Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 21.08.2016
[Aktenzeichen: 11 Sa 81/16]
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Dokument-Nr. 25552
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