Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.03.2010
- 3 AZR 594/09 -
BAG: Zahlungen für Hausbrandleistungen stellen insolvenzgeschützte betriebliche Altersversorgung dar
Hausbrandleistungen und an dessen Stelle tretende Energiebeihilfen stellen eine Leistung der betrieblichen Altersversorgung dar und dienen Versorgungszwecken, da sie zur Absicherung im Fall des Alters, der Invalidität oder des Todes vorgesehen sind. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht.
Der Pensionssicherungsverein als Träger der im Betriebsrentengesetz vorgesehenen Insolvenzsicherung hat im Sicherungsfall nur für Leistungen einzustehen, die Betriebliche Altersversorgung im Sinne dieses Gesetzes darstellen. Das sind Versorgungsleistungen, die aus Anlass des Arbeitsverhältnisses als Altersversorgung das „Langlebigkeitsrisiko“, als Hinterbliebenenversorgung einen Teil des Todesfallrisikos oder als Invaliditätsversorgung einen Teil des Invaliditätsrisikos abdecken.
Auch Sachleistungen können als betriebliche Altersversorgung gewertet werden
Auch Sachleistungen können
Bei Gewährung von Hausbrand wegen Bezuges von Rente für Bergleute liegt betriebliche Altersversorgung vor
Das Bergmannsversorgungsscheingesetz des Landes Nordrhein-Westfalen sieht keine
Klage vor dem BAG erfolgreich
Die Klage eines früher bei einem insolvent gewordenen Unternehmen tätigen Rentners hatte deshalb vor dem Bundesarbeitsgericht ebenso wie bereits in den Vorinstanzen Erfolg.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.03.2010
Quelle: ra-online, BAG
- Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 04.06.2009
[Aktenzeichen: 13 SA 253/09]
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 9365
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil9365
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.