Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.01.2011
- 3 AZR 621/08 -
BAG zur Rückzahlung von Weiterbildungskosten bei vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Rückzahlungsklauseln bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Abschluss der Ausbildung (Inhaltskontrolle) sind wirksam
Scheidet ein Arbeitnehmer auf eigenen Wunsch vor dem Abschluss der Ausbildung aus dem Arbeitsverhältnis aus, hat der Arbeitgeber Anspruch auf Rückzahlung von Weiterbildungskosten. Die Rückzahlungsklausel ist somit wirksam. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Im vorliegenden Rechtsstreit war der Beklagte seit Februar 2002 als Bankkaufmann bei dem klagenden Sparkassen-Zweckverband beschäftigt. Im Juni 2006 schlossen die Parteien eine Lehrgangsvereinbarung über die Teilnahme des Beklagten an einem Studiengang des Bayerischen Sparkassen- und Giroverbandes zum Sparkassenbetriebswirt. Danach hat der Kläger die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren zu tragen und den Beklagten zur Teilnahme an dem Studiengang unter Fortzahlung der Vergütung freizustellen; der Beklagte hat dem Kläger diese Leistungen zu erstatten, wenn er auf eigenen Wunsch vor dem Abschluss der
Beklagter durch Rückzahlungsklausel nicht unangemessen benachteiligt
Das Landesarbeitsgericht hat der auf
Weiterbildung muss für Arbeitnehmer von geldwertem Vorteil sein
Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wonach der Arbeitnehmer die vom Arbeitgeber übernommenen Kosten einer
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.01.2011
Quelle: Bundesarbeitsgericht/ ra-online
- Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 08.05.2008
[Aktenzeichen: 2 Sa 9/08]
- Bundesarbeitsgericht zu den Voraussetzungen für die Rückzahlung von Ausbildungskosten
(Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.09.2009
[Aktenzeichen: 3 AZR 173/08]) - Rückzahlungsklausel für Fortbildungskosten mit einer Bindungsdauer von fünf Jahren ist unwirksam
(Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.01.2009
[Aktenzeichen: 3 AZR 900/07]) - BAG stärkt Arbeitnehmer - Pauschale Rückzahlungsklausel für Ausbildungskosten ist unwirksam
(Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11.04.2006
[Aktenzeichen: 9 AZR 610/05])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 10906
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil10906
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.