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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10.11.2015
- 3 AZR 813/14 -
Klärung der rechtlichen Vorgaben zum Versorgungsausgleich ist allein Aufgabe der Familiengerichte
BAG zur Bindungswirkung familiengerichtlicher Entscheidungen beim Versorgungsausgleich
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass es allein Aufgabe der Familiengerichte ist, die rechtlichen Vorgaben eines Versorgungsausgleichs zu klären.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens bezieht eine Altersrente von der beklagten Pensionskasse. Nachdem er von seiner Ehefrau geschieden wurde, wurde vom Familiengericht ein
Betriebsrente des Klägers durfte um höheren Betrag gekürzt werden
Die Vorinstanzen wiesen die Klage ab. Die Revision des Klägers hatte vor dem Bundesarbeitsgericht keinen Erfolg. Aufgrund der rechtskräftigen Entscheidung des Familiengerichts durfte die Beklagte die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.11.2015
Quelle: Bundesarbeitsgericht/ra-online
- Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.06.2014
[Aktenzeichen: 4 Sa 413/13]
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Dokument-Nr. 21837
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