Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.02.2012
- 6 AZR 553/10 -
Frage nach der Schwerbehinderung im bestehenden Arbeitsverhältnis zulässig
Arbeitnehmer kann sich in Kündigungsschutzprozess nicht auf eine zuvor verneint Schwerbehinderung berufen
Im bestehenden Arbeitsverhältnis ist nach sechs Monaten, also nach dem Erwerb des Sonderkündigungsschutzes für behinderte Menschen, die Frage des Arbeitgebers nach der Schwerbehinderung zulässig. Das gilt insbesondere zur Vorbereitung von beabsichtigten Kündigungen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.
Der mit einem Grad der
Frage nach Schwerbehinderung verneint – Kündigungsschutz entfällt
Der Kläger, der in der Klageschrift vom 9. Juni 2009 seine
Datenschutzrechtliche Belange stehen Zulässigkeit der Frage nach Behinderungen nicht entgegen
Die Revision des Klägers hatte vor dem Bundesarbeitsgericht keinen Erfolg. Die Frage nach der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.02.2012
Quelle: Bundesarbeitsgericht/ra-online
- Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 20.06.2010
[Aktenzeichen: 2 Sa 49/10]
- BAG: Falsche Beantwortung der Frage nach einer Schwerbehinderung kann nachträgliche Kündigung rechtfertigen
(Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 07.07.2011
[Aktenzeichen: 2 AZR 396/10]) - Kündigung eines Schwerbehinderten: Pflicht, innerhalb von 3 Wochen den Arbeitgeber über Schwerbehindertenantrag zu informieren
(Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 06.07.2010
[Aktenzeichen: 1 Sa 403 e/09]) - Kündigung einer Schwerbehinderten: Zustimmung des Integrationsamtes rechtmäßig
(Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 19.02.2008
[Aktenzeichen: 2 L 55/08.NW])
Jahrgang: 2012, Seite: 1042 DB 2012, 1042 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2012, Seite: 920 MDR 2012, 920 | Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht (NZA)
Jahrgang: 2012, Seite: 555 NZA 2012, 555
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 13059
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil13059
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.