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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Sonderkündigungsschutz“ veröffentlicht wurden

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.01.2022
- 23 SaGa 1521/21 -

Kurierfahrer als Mitglied eines Wahlvorstands ist trotz Kündigung zu beschäftigen

Sonder­kündigungs­schutz nach § 15 Absatz 3 Kündigungs­schutz­gesetz

Ein Arbeitnehmer eines Kurierdienstes und Mitglied des Wahlvorstands muss trotz ausgesprochener Kündigung vorläufig beschäftigt werden. Das hat das Landes­arbeits­gericht Berlin-Brandenburg in einem Verfahren des einstweiligen Rechtschutzes entschieden.

Der Kurierdienst erklärte gegenüber einem als „Rider“ beschäftigten Arbeitnehmer eine außerordentliche Kündigung und macht zur Begründung geltend, der Rider habe sich an einem illegalen Streik beteiligt. Der Arbeitnehmer hat im Wege des einstweiligen Rechtschutzes seine weitere tatsächliche Beschäftigung verlangt und geltend gemacht, er müsse auch vor der bisher noch ausstehenden Entscheidung des Arbeitsgerichts über diese Kündigung vorläufig weiterbeschäftigt werden. Die Kündigung sei offensichtlich unwirksam, weil er Mitglied des Wahlvorstands für die anstehende Betriebsratswahl gewesen sei.Das Landesarbeitsgericht hat... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.05.2019
- 6 AZR 329/18 -

Kündigung aufgrund unternehmerischer Entscheidungen: Schwerbehinderter Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf Beschäftigungs­garantie

Arbeitsplatz eines Schwerbehinderten kann durch Organisations­änderung entfallen

Im bestehenden Arbeitsverhältnis können Schwerbehinderte nach § 164 Abs. 4 SGB IX (bis 31. Dezember 2017: § 81 Abs. 4 SGB IX aF) von ihrem Arbeitgeber bis zur Grenze der Zumutbarkeit die Durchführung des Arbeits­verhältnisses entsprechend ihrer gesundheitlichen Situation verlangen. Dies gibt schwerbehinderten Menschen jedoch keine Beschäftigungs­garantie. Der Arbeitgeber kann eine unternehmerische Entscheidung treffen, welche den bisherigen Arbeitsplatz des Schwerbehinderten durch eine Organisations­änderung entfallen lässt. Dessen besonderer Beschäftigungs­anspruch ist dann erst bei der Prüfung etwaiger Weiter­beschäftigungs­möglichkeiten auf einem anderen freien Arbeitsplatz zu berücksichtigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundes­arbeits­gerichts hervor.

Der schwerbehinderte Kläger des zugrunde liegenden Falls war langjährig bei der insolventen Arbeitgeberin beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis unterfiel einem tariflichen Sonderkündigungsschutz. Die Arbeitgeberin kündigte das Arbeitsverhältnis betriebsbedingt im Rahmen des zunächst in Eigenverwaltung betriebenen Insolvenzverfahrens, nachdem sie mit dem Betriebsrat einen Interessenausgleich... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.09.2016
- 2 AZR 700/15 -

BAG: Schwerbehinderter Arbeitnehmer hat grundsätzlich drei Wochen nach Kündigung Zeit sich auf Schwerbehinderung zu berufen

Recht zur Geltendmachung des Sonder­kündigungs­schutzes für Schwerbehinderte unterliegt Verwirkung

Das Recht eines Arbeitnehmers sich als Schwerbehinderter auf den Sonder­kündigungs­schutz des § 168 SGB IX zu berufen, unterliegt der Verwirkung. Das Recht wird grundsätzlich nicht verwirkt, wenn der Arbeitnehmer innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung die Schwerbehinderung geltend macht. Die Drei-Wochen-Frist ergibt sich aus § 4 Satz 2 des Kündigungs­schutz­gesetzes (KSchG). Dies hat das Bundes­arbeits­gericht entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall sprach eine Arbeitgeberin gegenüber einem Arbeitnehmer im August 2013 eine fristlose Kündigung wegen behaupteter erheblicher Pflichtverletzungen aus. Der Arbeitnehmer hatte zu diesem Zeitpunkt bereits aufgrund einer Leukämie-Erkrankung einen Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft gestellt. Diesen Umstand teilte er der Arbeitgeberin einige... Lesen Sie mehr

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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.03.2018
- 7 AZR 590/16 -

Betriebs­rats­mitglied wird durch Abschluss eines Aufhebungsvertrags nicht unzulässig begünstigt

Mitglied des Betriebsrats darf wegen Betriebs­rats­tätigkeit grundsätzlich weder benachteiligt noch begünstigt werden

Beabsichtigt der Arbeitgeber, das Arbeitsverhältnis mit einem Betriebs­rats­mitglied unter Berufung auf verhaltensbedingte Gründe außerordentlich zu kündigen und schließen Arbeitgeber und Betriebs­rats­mitglied nach Einleitung eines Verfahrens zur Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zu der Kündigung und nach vorausgegangenen Verhandlungen eine Vereinbarung über die Beendigung des Arbeits­verhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung und ggf. andere Zuwendungen, so liegt darin regelmäßig keine nach § 78 Satz 2 BetrVG unzulässige Begünstigung des Betriebs­rats­mitglieds. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundes­arbeits­gerichts hervor.

Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens war seit 1983 bei der Beklagten beschäftigt und seit 2006 Vorsitzender des in ihrem Betrieb gebildeten Betriebsrats. Anfang Juli 2013 hatte die Beklagte beim Arbeitsgericht unter Berufung auf - vom Kläger bestrittene - verhaltensbedingte Gründe ein Verfahren zur Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur außerordentlichen Kündigung des... Lesen Sie mehr

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.01.2017
- 5 Sa 361/16 -

Kein Nachweis der Schwer­behinderten­eigenschaft gegenüber Arbeitgeber bei Offenkundigkeit der Schwerbehinderung

Offenkundigkeit des Vorliegens von Beeinträchtigungen sowie von Grad der Behinderung von wenigstens 50

Ein Arbeitnehmer muss seine Schwer­behinderten­eigenschaft dann nicht gegenüber dem Arbeitgeber nachweisen, wenn die Schwerbehinderung offenkundig ist. Dies ist dann der Fall, wenn das Vorliegen einer oder mehrerer Beeinträchtigungen und die Feststellung eines Grads der Behinderung auf wenigstens 50 in einem Fest­stellungs­verfahren offenkundig ist. Dies hat das Landes­arbeits­gericht Rheinland-Pfalz entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall beabsichtigte ein 72-jähriger Geschäftsführer eines Betriebs zur Herstellung von Fenstern, Türen und Fassaden aus Aluminium im April 2014 seinen Betrieb zu schließen. Dies hatte seinen Grund darin, dass die wirtschaftliche Lage des Betriebs nicht gut war und der Betrieb seit Jahren keinen Gewinn mehr abwarf. Eine Besserung war nicht in Sicht. Zum anderen... Lesen Sie mehr

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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.02.2012
- 6 AZR 553/10 -

Frage nach der Schwerbehinderung im bestehenden Arbeitsverhältnis zulässig

Arbeitnehmer kann sich in Kündigungsschutzprozess nicht auf eine zuvor verneint Schwerbehinderung berufen

Im bestehenden Arbeitsverhältnis ist nach sechs Monaten, also nach dem Erwerb des Sonderkündigungsschutzes für behinderte Menschen, die Frage des Arbeitgebers nach der Schwerbehinderung zulässig. Das gilt insbesondere zur Vorbereitung von beabsichtigten Kündigungen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.

Der mit einem Grad der Behinderung von 60 schwerbehinderte Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls stand seit dem 1. November 2007 in einem bis zum 31. Oktober 2009 befristeten Arbeitsverhältnis. Am 8. Januar 2009 wurde der Beklagte zum vorläufigen Insolvenzverwalter über das Vermögen der Arbeitgeberin bestellt. Während des Insolvenzeröffnungsverfahrens erbat der Beklagte in einem... Lesen Sie mehr

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 06.07.2010
- 1 Sa 403 e/09 -

Kündigung eines Schwerbehinderten: Pflicht, innerhalb von 3 Wochen den Arbeitgeber über Schwerbehindertenantrag zu informieren

Zum Sonderkündigungsschutz für Schwerbehinderte

Wusste der Arbeitgeber nichts von einer Schwerbehinderteneigenschaft oder einem Neuantrag auf Feststellung einer Schwerbehinderung, muss ihm der schwerbehinderte Arbeitnehmer dieses innerhalb von drei Wochen nach Erhalt einer Kündigung mitteilen. Geschieht dieses nicht, kann er sich nicht auf den besonderen Kündigungsschutz berufen. Dies hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein mit entschieden.

Im Betrieb des Arbeitgebers kam es nach Vereinbarungen anhand eines Punkteschemas Ende 2008 zum Abschluss eines Interessenausgleichs mit Namensliste für Kündigungen. Auf ihr steht auch die Klägerin. Ihr war bereits früher ein Grad der Behinderung (GdB) von 40 zuerkannt worden, was im Betrieb nicht bekannt und auch nicht offensichtlich war. Noch während der laufenden Verhandlungen zwischen... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.03.2009
- 2 AZR 633/07 -

BAG zum Sonderkündigungsschutz für Abfallbeauftragten

Sonderkündigungsschutz nach § 55 Abs. 3 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG)

Hat der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer zum Betriebsbeauftragten für Abfall bestellt, so ist die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses unzulässig. Das Arbeitsverhältnis kann nur noch aus wichtigem Grund gekündigt werden. Der Sonderkündigungsschutz setzt eine wirksame Bestellung als Abfallbeauftragter voraus. Die Bestellung bedarf der Schriftform und wird regelmäßig gesondert dokumentiert. Im Einzelfall kann sie bereits im schriftlichen Arbeitsvertrag erfolgen. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.

Der Kläger war seit dem 2. Mai 2006 bei der Beklagten angestellt. Im Arbeitsvertrag ist festgehalten, dass dem Kläger neben seiner Tätigkeit als Betriebsleiter auch die des Betriebsbeauftragten für Abfall oblag. Die Beklagte erstellte im Mai 2006 ein Organigramm, das den Kläger als Abfallbeauftragten auswies. Mit Schreiben vom 24. Oktober 2006 kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis ordentlich zum... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 01.03.2007
- 2 AZR 217/06 -

Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen

Antrag muss mindestens drei Wochen vor der Kündigung gestellt werden

Schwerbehinderte können sich nur auf den Sonderkündigungsschutz berufen, wenn ihre Behinderung bereits offiziell anerkannt ist oder aber wenn ihr Antrag auf Anerkennung mindestens drei Wochen vor der Kündigung gestellt worden ist. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.

Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen ist nach § 85 SGB IX unwirksam, wenn sie ohne Zustimmung des Integrationsamtes erfolgt. Vom Zustimmungserfordernis erfasst werden jedoch nur Kündigungen gegenüber solchen Arbeitnehmern, die bei Zugang der Kündigung bereits als Schwerbehinderte anerkannt sind oder den Antrag auf Anerkennung mindestens drei Wochen... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 02.02.2006
- 2 AZR 58/05 -

Verschlechterung einer Tarifregelung über ordentliche Unkündbarkeit

Tarifvertragliche Regelungen tragen den immanenten Vorbehalt ihrer nachträglichen Änderung durch Tarifvertrag in sich. Dies gilt auch für Regelungen über einen Sonderkündigungsschutz.

Ist bisher tarifvertraglich die ordentliche Kündigung nach entsprechender Beschäftigungszeit und ab einem bestimmten Lebensalter nicht ausnahmslos ausgeschlossen, sondern bleibt bei bestimmten Betriebsänderungen eine ordentliche Kündigung zulässig, so sind die Tarifvertragsparteien grundsätzlich nicht gehindert, die Ausnahmevorschrift über die Zulässigkeit betriebsbedingter Kündigungen... Lesen Sie mehr