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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.11.2015
- 6 AZR 844/14 -
Praktikum muss nicht auf Probezeit des Berufsausbildungsverhältnisses angerechnet werden
Reguläre Probezeit zum Beginn des Berufsausbildungsverhältnisses gemäß § 20 Satz 1 BBiG zwingende Voraussetzung
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass ein der Berufsausbildung vorausgehendes Praktikums nicht auf die Probezeit angerechnet werden muss.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens bewarb sich im Frühjahr 2013 bei der Beklagten um eine
Berufsausbildungsverhältnis durfte während der Probezeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden
Die Vorinstanzen wiesen die Klage ab. Die Revision hatte vor dem Bundesarbeitsgericht keinen Erfolg. Das Berufsausbildungsverhältnis konnte während der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.11.2015
Quelle: Bundesarbeitsgericht/ra-online
- Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 30.07.2014
[Aktenzeichen: 3 Sa 523/14]
- Kündigung eines minderjährigen Auszubildenden durch Bevollmächtigten des Ausbilders gegenüber den Eltern des Auszubildenden
(Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 08.12.2011
[Aktenzeichen: 6 AZR 354/10]) - LAG Berlin-Brandenburg zur Kündigung einer Auszubildenden während der Probezeit
(Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25.05.2010
[Aktenzeichen: 11 Sa 887/10])
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Dokument-Nr. 21885
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