Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 29.06.2011
- 7 ABR 135/09 -
BAG zur Abmeldepflicht von Betriebsratsmitgliedern während der Arbeitszeit
Arbeitgeber soll durch Meldepflicht Möglichkeit zur Überbrückung des Arbeitsausfalls gegeben werden
Ein Betriebsratsmitglied, das an seinem Arbeitsplatz während seiner Arbeitszeit Betriebsratsaufgaben erledigt, ist grundsätzlich verpflichtet, sich beim Arbeitgeber abzumelden und die voraussichtliche Dauer der Betriebsratstätigkeit mitzuteilen. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgericht.
Im zu verhandelnden Fall wollte der neunköpfige
Umstrittene Meldepflicht nicht generell zu verneinen oder zu bejahen
Der Antrag hatte vor dem Bundesarbeitsgericht - wie bereits in den Vorinstanzen - keinen Erfolg. Der uneingeschränkt gestellte Antrag erfasst auch Fallgestaltungen, in denen er unbegründet ist. Die umstrittene Pflicht lässt sich weder generell verneinen noch bejahen. Sie hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
Maßgeblich für Meldepflicht sind Umstände des Einzelfalls
Zweck der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.06.2011
Quelle: Bundesarbeitsgericht/ra-online
- Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 15.05.2009
[Aktenzeichen: 18 TaBV 6/08]
- BAG: Keine Vergütung für Betriebsratstätigkeit im Restmandat
(Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 05.05.2010
[Aktenzeichen: 7 AZR 728/08]) - Arbeitgeber muss Kinderbetreuungskosten eines alleinerziehenden Betriebsratsmitglieds erstatten
(Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 23.06.2010
[Aktenzeichen: 7 ABR 103/08]) - BAG: Internet und E-Mail für einzelne Betriebsratsmitglieder nicht zu beanstanden
(Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.07.2010
[Aktenzeichen: 7 ABR 80/08])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 11891
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil11891
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.